Im parlamentarischen Verfahren wurde der Entwurf dem GdP-Vize zufolge immer wieder aufgrund einiger Forderungen angepasst. Leider sei die Stärkung der Arbeitsfähigkeit und der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen kaum gelungen.

Die Gewerkschaft der Polizei werde auch künftig versuchen, eine wirksamere Durchsetzungsmöglichkeit für Schwerbehindertenvertretungen in den nächsten Jahren zu erzielen, kündigte Schilff an. Ein Gesetz sei immer fortschreibbar, enttäuschend sei die unzureichende Berücksichtigung der Forderungen nach Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen aber schon, insbesondere für diejenigen, die sich dort seit Jahren stark engagieren und fortlaufend Beteiligung bei den Dienststellen einfordern müssen.

Allen Beteiligten, die sich in der GdP (Bund) und in den GdP-Landesbezirken eingebracht haben, sei herzlich gedankt, betonte Schilff.

Link: Weitere Informationen zum BundesteilhabegesetzFoto: Siegfried Baier - http://www.pixelio.de