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Bundestag entschied über Inlandsnachrichtendienst

GdP sieht Verfassungsschutz nach verabschiedeter Reform gestärkt

Berlin.

Mit der im Deutschen Bundestag verabschiedeten Reform des Verfassungsschutzes ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) der Inlandsnachrichtendienst spürbar gestärkt worden. Zudem sehe die GdP ihre wichtigsten Anliegen an eine umfassende strukturelle Revision des Verfassungsschutzes umgesetzt. „Vor allem Schwächen innerhalb der Behördenstruktur hatten die Pannen bei der Aufklärung der NSU-Mordserie bewirkt und nicht ein zu starker Verfassungsschutz“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek am Freitag in Berlin.

So seien nunmehr mit der Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes sowie einem besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden die notwendigen Konsequenzen gezogen worden. „Die Innere Sicherheit lebt von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sicherheitsbehörden. Ein Staat, der seine Bürger wirksam schützen will, kann auf eine gute polizeiliche und nachrichtendienstliche Arbeit nicht verzichten“, betonte Radek.

Der GdP-Vize begrüßte die im Gesetz festgelegte bessere Kontrolle sogenannter V-Leute. Hingegen seien Absichten, solche nachrichtendienstlichen Quellen auszutrocknen, angesichts der besorgniserregenden Bedrohung durch terroristische Anschläge sowie zunehmender Gewalttaten links- und rechtsextremistischer Gruppierungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein falscher, wenn nicht sogar fataler Schritt.

Allein ein neuer Gesetzestext verleihe den Sicherheitsbehörden hierzulande jedoch nicht sofort mehr Schlagkraft. Wirksamer Staats- und Verfassungsschutz benötige sowohl ausreichendes wie fortlaufend qualifiziertes Personal“, sagte Radek.
Foto: © Ray59 - pixelio.de
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