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GdP zur Frühjahrskonferenz der Innenminister und -senatoren

Malchow: Ächtung von Gewalt gegen Polizei bleibt ohne eigenen Schutzparagrafen nur Lippenbekenntnis

Mainz/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedauert, dass die Innenminister und -senatoren der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz in Mainz sich nicht auf einen neuen Schutzparagrafen für tätliche Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte einigen konnten. „Wenn die Chefs der Innenressorts glaubhaft für eine Ächtung solcher Übergriffe auf meine Kolleginnen und Kollegen – inner- und außerhalb des Dienstes – plädieren, müssen strafrechtliche Konsequenzen der nächste Schritt sein. Allein eine bessere Schutzausstattung wird die zunehmende Aggression, die sich nicht nur gegen Polizistinnen und Polizisten, sondern auch gegen Rettungskräfte richtet, kaum eindämmen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Freitag in Berlin. Die GdP hatte den Ministern am Vortag eine Petition überreicht, in der sie die Politiker aufforderte, das Strafgesetzbuch um einen „Schutzparagrafen“ zu erweitern, der tätliche Angriffe auf Vollzugskräfte als eigenen Straftatbestand unter Strafe stellt.

In der Bekämpfung der wachsenden Gewalt im Fußballgeschehen sind die Innenminister und -senatoren nach Auffassung der GdP offenbar eine Schritt weiter. Die Absicht, bei Hochrisikospielen die Kartenkontingente für Gästefans zu verringern, könne die seit Jahren intensivierten Bemühungen der Verbände, der Polizei und der GdP für einen friedlichen Fußball zumindest flankieren. Mehr Wirksamkeit verspricht sich der GdP-Chef von einen verstärkten Nutzung sogenannter Meldeauflagen. Zudem sollte die Bundespolizei künftig befugt sein, für bereits mehrfach aufgefallene und verurteilte Fußballgewalttäter Beförderungsverbote auszusprechen.

Malchow forderte von der Politik mehr Unterstützung für die Geschlossenen Einheiten von Bund und Ländern. „Wenn ein Drittel der gesamten Arbeitszeit der Einsatzhundertschaften in Bund und Ländern für die Sicherheit von Fußballspielen abgezweigt werden muss und zudem die uneingeschränkte Bereitstellung von Einsatzhundertschaften gewährleistet sein soll, ist eine spürbare personelle Aufstockung unumgänglich.“
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