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GdP zum Verkehrsgerichtstag:

Tempo 80 auf Landstraßen ist richtig

Goslar/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Empfehlung des 53. Verkehrsgerichtstages, Tempo 80 als Regelgeschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen einzuführen, fordert zugleich jedoch mehr Kontrollen und schmerzhafte Sanktionen bei Nichteinhaltung. "Der weitaus größte Teil des Landstraßennetzes ist nicht für Tempo 100 geeignet. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Tempo 80 als Grundregel ist daher der richtige Weg", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert am Freitag in Goslar. Auf gut ausgebauten Straßenabschnitten könne weiterhin auch eine höhere Geschwindigkeit gelten.

Verkehrsexperten versprechen sich von der Herabsetzung der Regelgeschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen insbesondere eine deutliche Verminderung von besonders gefährlichen Überholunfällen auf Landstraßen. Die GdP mahnte aber, dass eine Verminderung der Geschwindigkeit auf Landstraßen nur gelingen werde, wenn der Kontrolldruck stimme und Sanktionen auch schmerzhaft seien.

Plickert: "In kaum einem anderen europäischen Land ist es so preiswert, zu schnell zu fahren wie in Deutschland. Das muss sich ändern." Mit höheren Bußgeldern lässt sich nach Überzeugung der GdP der Anteil derer, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, deutlich steigern. Das zeige die Erfahrung in den Nachbarländern. Der GdP-Vize: "Auch über andere Sanktionen wie etwa Fahrverbote bereits bei niedrigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen wir nachdenken." Er warnte zudem davor, dass die Polizei aufgrund der angespannten Personalsituation unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kaum in der Lage ist, Kontrollen auszuweiten.

Auch mit weiteren Beschlüssen setzten die Verkehrsexperten ein deutliches Zeichen für mehr Verkehrssicherheit: Wie bereits die GdP zuvor, forderte der Verkehrsgerichtstag die Einführung eines Bußgeldtatbestandes für alkoholisierte Fahrradfahrer ab 1,1 Promille. Die Grenze für die absolute Fahruntauglichkeit soll bei 1,6 Promille bleiben. Zudem soll nach dem Beschluss des Verkehrsgerichtstages die Straßenverkehrsordnung (StVO) so angepasst werden, dass die Polizei rechtssicher nicht nur gegen Handyverstöße, sondern auch gegen immer wichtiger werdende andere gefährliche Formen der Ablenkung im Straßenverkehr vorgehen kann. Hierbei kommt es insbesondere auf die Beweissicherung an. Damit setze sich der Verkehrsgerichtstag für eine wichtige Forderung aus der polizeilichen Praxis ein, so Plickert.
Foto: FotoHiero - pixelio.de
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