Luftsicherheit: Klarheit im Zuständigkeitsdschungel schaffen
GdP BPOL: Zoll soll für Durchführung der Luftfrachtkontrollen allein zuständig sein
Die sich daran anschließenden physischen Kontrollen erfolgen durch die Zollkräfte an den Flug- und Seehäfen. Dazu stehen den Kontrolleinheiten vom Spürhund bis zu Detektoren und Röntgenanlagen umfangreiche Hilfsmittel zur Verfügung. Zudem verfügen die Vollzugsbeamten des Zolls über eine hochwertige Ausbildung und Erfahrung bei Warenkontrollen.
Vor diesem Hintergrund sind zur Vermeidung aufwendiger und im Ergebnis störender und verlustreicher Doppelstrukturen zwischen Zoll und Bundespolizei alle Sicherheitskontrollen im Luftfrachtverkehr beim Zoll zu bündeln. Dazu bedarf es der Übertragung der entsprechenden Aufgaben und Befugnisse auch für innerdeutsche und innergemeinschaftliche Flüge und Transporte innerhalb der EU-Grenzen sowie für die Transitluftfracht. Zudem muss der Zoll umfassenden Zugriff auf Daten und Erkenntnisse aller Sicherheitsbehörden erhalten, um diese zur Erfüllung dieser Aufgabe zu nutzen.
„Die weiterhin für die Luftsicherheit im Passagierverkehr zuständige Bundespolizei und der für die Luftfrachtsicherheit zuständige Zoll können nur dann gemeinsam schlagkräftig und hoch professionell Schutz bieten, wenn der Staat diese Behörden nicht weiter kaputt spart“, erklärt Josef Scheuring, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei. „Die Kolleginnen und Kollegen in beiden Behörden arbeiten seit Jahren konstant an der Belastungsgrenze. Deswegen geht diese neue und notwendige Sicherheit im Luftfrachtverkehr nur mit deutlichen Personalzuwächsen beim Zoll“, so Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Bezirksgruppe Zoll.
Vor diesem Hintergrund sind zur Vermeidung aufwendiger und im Ergebnis störender und verlustreicher Doppelstrukturen zwischen Zoll und Bundespolizei alle Sicherheitskontrollen im Luftfrachtverkehr beim Zoll zu bündeln. Dazu bedarf es der Übertragung der entsprechenden Aufgaben und Befugnisse auch für innerdeutsche und innergemeinschaftliche Flüge und Transporte innerhalb der EU-Grenzen sowie für die Transitluftfracht. Zudem muss der Zoll umfassenden Zugriff auf Daten und Erkenntnisse aller Sicherheitsbehörden erhalten, um diese zur Erfüllung dieser Aufgabe zu nutzen.
„Die weiterhin für die Luftsicherheit im Passagierverkehr zuständige Bundespolizei und der für die Luftfrachtsicherheit zuständige Zoll können nur dann gemeinsam schlagkräftig und hoch professionell Schutz bieten, wenn der Staat diese Behörden nicht weiter kaputt spart“, erklärt Josef Scheuring, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei. „Die Kolleginnen und Kollegen in beiden Behörden arbeiten seit Jahren konstant an der Belastungsgrenze. Deswegen geht diese neue und notwendige Sicherheit im Luftfrachtverkehr nur mit deutlichen Personalzuwächsen beim Zoll“, so Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Bezirksgruppe Zoll.