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Geplanter Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstop 2012 anlässlich der Beurteilungen für die 3. QE 2012

GdP Bayern: Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstopp nicht erforderlich

München.

Das Innenministerium plant wegen eines VGH-Urteils zu Stellenbesetzungen einen Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstop von bis zu 4 1/2 Monaten anlässlich der Beurteilung 3. QE in 2012. Die GdP spricht sich mit Nachdruck gegen dieses geplante Verfahren aus, da die Ursachen im Verwaltungsverfahren liegen. Es darf nicht sein, dass auf-wendige Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beurteilung auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen wird.

Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstop bedeutet Arbeitsverdichtung überall dort, wo die Stellen nicht besetzt werden können. Darüber hinaus kommt es zu finanziellen Einbußen für betroffene Kolleginnen und Kollegen.

Eine schnellere Eröffnung der Beurteilungen und gleichzeitig ein Hinweis im Mitteilungsblatt, ab wann die neue Beurteilung zur Stellenbesetzung heran-gezogen wird, schafft Transparenz und Zufriedenheit bei den Kolleginnen und Kollegen.

Ein Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstopp ist damit nicht erforderlich!
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