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Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Rechtmäßigkeit der Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten zur Zwangskennzeichnung der Polizei

GdP Berlin bekräftigt Kritik an Zwangskennzeichnung

Berlin.

Vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch, dem 16.11.11 über die Rechtmäßigkeit der Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten entscheidet, hat heute der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende der GdP Detlef Herrmann Klaus Wowereit und Frank Henkel aufgefordert, zu vereinbaren, dass die Zwangskennzeichnung zurückgenommen wird. „Wir erwarten, dass beide die aktuelle Gefährdungssituation von Polizistinnen und Polizisten und ihrer Familien bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.“

„Die Bundespolizei und die Berliner Polizei“, so der Gewerkschafter, „haben ihre Beamtinnen und Beamten in der vergangenen Woche aktuell vor einer neuen Software ‚Cop Recorder‘ gewarnt, mit der Polizisten abgehört und fotografiert werden können und sich selbst danach auch bei ‚harmlosen Einsätzen‘ im Netz wiederfinden
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