Besoldungsanpassung soll zum 1. Dezember kommen!
GdP M-V: Finanzministerin hält Wort
Dabei soll die Anpassung in zwei Schritten erfolgen, zunächst zum 01.12.2011 in Form einer Abschlagszahlung und die Spitzabrechnung zum 01.01.2012.
Wie immer steht die Zahlung unter Vorbehalt des Landtages.
Dieser wird sich auf seiner nächsten Sitzung mit der ersten Lesung zum Besoldungsanpassungsgesetz befassen.
Gibt es seitens der Regierungsparteien keinen Widerspruch, erfolgt die Zahlung zum 1.12.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Übernahme des Tarifergebnisses hatte sich durch die Landtagswahlen verzögert.
Wie immer steht die Zahlung unter Vorbehalt des Landtages.
Dieser wird sich auf seiner nächsten Sitzung mit der ersten Lesung zum Besoldungsanpassungsgesetz befassen.
Gibt es seitens der Regierungsparteien keinen Widerspruch, erfolgt die Zahlung zum 1.12.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Übernahme des Tarifergebnisses hatte sich durch die Landtagswahlen verzögert.