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GdP: Mitbestimmung ist in NRW endlich kein Fremdwort mehr

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossenen Entwurf zur Reform Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Demokratie begrüßt. „Ministerpräsidentin Hannelore Kraft löst mit der LPVG-Reform ein zentrales Wahlversprechen von Rot/Grün ein, dass auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein Recht auf Mitbestimmung haben, wenn es um die Gestaltung ihrer Arbeitsplätze geht“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Peter Hugo. „Mitbestimmung ist in NRW endlich kein Fremdwort mehr.“

Positiv bewertet die GdP, dass durch die Reform die von Schwarz/Gelb eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten der Personalräte wieder hergestellt werden sollen. „Die Personalräte müssen für die Beschäftigten erreichbar sein, wenn sie von ihnen gebraucht werden. Sonst verkommt Mitbestimmung zur Farce“, sagte Hugo. „Deshalb ist es gut, dass die Benachteiligung des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft endlich beendet wird.“ Zudem plant Rot/Grün, das ebenfalls von der Vorgängerregierung eingeführte undemokratische Vorstandsprinzip für die Geschäftsführung der Personalräte wieder abzuschaffen. In der Vergangenheit war es dadurch zu Verzerrungen der tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse in den Personalräten gekommen. Positiv bewertet die GdP auch, dass in Zukunft die Kommissaranwärterinnen und -anwärter wieder an der Personalräte-Wahl teilnehmen können. „Alle, die bei der Polizei arbeiten, müssen die gleichen Rechte haben. Es ist gut, dass Rot/Grün dieser Selbstverständlichkeit wieder zum Recht verhelfen will“, betonte Hugo.

Die GdP dringt darauf, dass die LPVG-Reform jetzt zeitnah vom Landtag verabschiedet wird. Jede weitere Verzögerung könnte dazu führen, dass das neue Mitbestimmungsrecht bei der Personalratswahl im kommenden Jahr noch nicht greift. „Das würde zu einem massiven Vertrauensverlust führen“, warnte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende.
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