GdP-NRW:Konsequente Umsetzung der "zweigeteilten Laufbahn" begrüßt
Nach dem Auslaufen der Besoldungsgruppe für Polizeimeisterinnen und -meister im vergangenen Jahr soll in diesem Jahr auch das Ende der Polizeiobermeisterinnen und -obermeister folgen. Nach dem vom Landtag bereits beschlossenen Haushalt können in diesem Jahr alle dort eingruppierten 938 Kolleginnen und Kollegen in die Gehaltsgruppe A 9 mittlerer Dienst befördert werden. Die übrigen der insgesamt 2206 Beförderungen aus der Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn entfallen auf die Besoldungsgruppen A 10 und A 11, mit jeweils 1103 Beförderungsmöglichkeiten. Hinzu 75 Beförderungen nach A 12 und 25 Beförderung nach A 13 aus Erhöhung der Landesobergrenzenverordnung. Die übrigen 2891 Beförderungen ergeben sich durch die Wiederbesetzung der durch Pensionierung und Nachzug frei werdenden Stellen.
Die insgesamt 5197 Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei verteilen sich wie folgt:
Die insgesamt 5197 Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei verteilen sich wie folgt: