GdP: Angriffe auf Polizisten sollen künftig endlich härter bestraft werden
GdP-Forderung bereits seit sieben Jahren
Malchow: „Der neue Schutzparagraf wird klarmachen, wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift, muss mit einer Haftstrafe rechnen.“ Dabei soll künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich.
Die Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wird nach den Plänen des Bundesjustizministers aus dem Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB) herausgelöst und in Paragraf 114 StGB-E als selbständiger Straftatbestand mit verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet. Der neue Straftatbestand verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt. Darüber hinaus werden die Regelbeispiele für den besonders schweren Fall (Paragraf 113 Absatz 2 Satz 2 StGB-E) erweitert.
„Die GdP fordert bereits seit sieben Jahren, die tätlichen Angriffe auf Polizisten zum Straftatbestand zu machen. Dieses Gesetz ist längst überfällig. Alle demokratischen Parteien sollten nun ein Zeichen für die Polizei setzen und dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zustimmen", betonte GdP-Bundesvorsitzender Malchow.
Die Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wird nach den Plänen des Bundesjustizministers aus dem Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB) herausgelöst und in Paragraf 114 StGB-E als selbständiger Straftatbestand mit verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet. Der neue Straftatbestand verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt. Darüber hinaus werden die Regelbeispiele für den besonders schweren Fall (Paragraf 113 Absatz 2 Satz 2 StGB-E) erweitert.
„Die GdP fordert bereits seit sieben Jahren, die tätlichen Angriffe auf Polizisten zum Straftatbestand zu machen. Dieses Gesetz ist längst überfällig. Alle demokratischen Parteien sollten nun ein Zeichen für die Polizei setzen und dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zustimmen", betonte GdP-Bundesvorsitzender Malchow.
Foto: © Martin Moritz - http://www.pixelio.de