GdP-Vize Radek in "Die Welt" zu vermehrten Gewaltvorfällen in Flüchtlingsunterkünften
GdP: Asylbewerber womöglich nach Ethnie und Religion getrennt unterbringen - Enge in Heimen entzerren
Montag-TV-Marathon für GdP-Vize Jörg Radek, ...
Nach den Worten Radeks sei die Polizei an ihrer absoluten Belastungsgrenze angelangt. Die Einsatzkräfte würden vermehrt zu Auseinandersetzungen in Flüchtlingsheimen gerufen. „Wenn da 4000 Menschen in einem Heim sind, das eigentlich nur 750 Plätze hat, dann führt diese Enge zu Aggressionen, wo selbst eine Winzigkeit wie der Gang zur Toilette zu einer Handgreiflichkeit führt“, sagte er der Tageszeitung. Da reiche es oft nicht, wenn ein Streifenwagen hingeschickt würde, „da sind dann bis zu 21 Streifenwagen im Einsatz“. Klar müsse es jedoch auch sein, bekräftigte er, dass sich Asylsuchende an hierzulande geltendes Recht halten müssten.
... im ZDF-Mittagsmagazin. (Screenshot zdf.de),
Radek sprach sich dafür aus, private Sicherheitsdienste in die Bewachung der Heime stärker einzubinden. Der GdP-Vize verlangte jedoch von den Kommunen, klare Standards in den entsprechenden Stellenbeschreibungen zu setzen. So müssten die Sicherheitsleute interkulturelle Kompetenz besitzen und die kulturellen Eigenarten der Heimbewohner kennen. Sei dies nicht der Fall, so mahnte Radek in „Die Welt“, könne der Einsatz privater Sicherheit „leicht zum Brandbeschleuniger“ werden.
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende bekräftigte die Forderung seiner Organisation, die unerlaubte Einreise eines Flüchtlings nicht mehr als Straftat zu verfolgen. Doppelarbeit müsse vermieden werden. Momentan seien die Beamten gezwungen, zu ermitteln, obwohl die Verfahren später von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt würden. Radek zu „Die Welt“: "Die Beamten arbeiten hier nur für die Statistik“, und verwies darauf, dass beispielsweise in Österreich und den meisten anderen europäischen Ländern unerlaubte Einreise nur eine Ordnungswidrigkeit darstelle, in der der Beamte abwägen könnte, ob er einschreite oder nicht. Eine Straftat hingegen müsse angezeigt werden.
... und beim Nachrichtensender RTL/n-tv. Zwischenzeitlich standen noch sogenannte O-Töne für verschiedene TV-Sender und Nachrichtensendungen auf dem Terminplan. (Screenshot: n-tv.de)
Zweites Bild von oben: Screenshot N24.de