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GdP: Höhere Strafen für Gewalt gegen die Polizei „Schritt in die richtige Richtung“

Als einen „Schritt in die richtige Richtung, der längst überfällig ist, um die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte zu bekämpfen“, hat der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, den Gesetzentwurf der Bundesregierung bezeichnet, der das Strafmaß bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre anheben will. Der Bundestag war am Donnerstag, 7. Juli mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion einer Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt.

Witthaut: „Wir haben nicht alles erreicht, aber dass die Bundesregierung den Strafrahmen um ein Jahr nach oben erhöhen will, gefährliche Werkzeuge den Waffen gleichstellt und im Übrigen auch die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehren und Rettungsdienste unter den besonderen strafrechtlichen Schutz stellt, ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein klarer Erfolg der GdP.“

Die GdP hatte auf eine weitergehende Verschärfung in Form eines eigenen Paragraphen 115 StGB gedrängt. Gewalttätige Übergriffe auf die Polizei haben in den letzten Jahren um 30 Prozent zugenommen.

Witthaut: „ Wir werden deshalb nicht locker lassen. Es muss klar sein: Wer einen Polizeibeamten angreift, macht sich in jedem Fall erheblich strafbar und riskiert seine Freiheit.“
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