GdP zum Gesetz gegen Hasskriminalität:
Jörg Radek: Konsequente Antwort des Staates auf extremistische Parteien und Gruppierungen
Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP: „Dass künftig rassistische, fremdenfeindliche oder andere menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung besonders berücksichtigt werden müssen, sind wir den Opfern von Hasskriminalität schuldig. Sie verdienen den besonderen Schutz des Staates.“
Zur Hasskriminalität zählt nach Auffassung der GdP, so Radek, auch die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte.
Radek: „Rechts- wie Linksextremisten machen in Pamphleten, Aufrufen, Sprechchören und in den Texten ihrer Musikgruppen immer wieder klar: ‚Polizisten sind der letzte Dreck, ja des Teufels Saat. Wir hassen euch‘. Das heute in Kraft getretene Gesetz ist also eine konsequente und strikte Antwort des demokratischen Verfassungsstaates sowie eine klare Abgrenzung gegenüber extremistischen Parteien und Gruppierungen.“
Zur Hasskriminalität zählt nach Auffassung der GdP, so Radek, auch die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte.
Radek: „Rechts- wie Linksextremisten machen in Pamphleten, Aufrufen, Sprechchören und in den Texten ihrer Musikgruppen immer wieder klar: ‚Polizisten sind der letzte Dreck, ja des Teufels Saat. Wir hassen euch‘. Das heute in Kraft getretene Gesetz ist also eine konsequente und strikte Antwort des demokratischen Verfassungsstaates sowie eine klare Abgrenzung gegenüber extremistischen Parteien und Gruppierungen.“