Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes oder der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst anrichten, zu schützen.
Wenn's mal schief geht! Wir für Sie - Ihre GdP!
Jeder macht mal einen Fehler, oder? Ein falsch betanktes Dienstfahrzeug oder ein verlorener Schlüssel für den Gewahrsamstrakt: das sind nur Beispiele dafür, was alles schief gehen kann.
Und wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Den Spott gibt es gratis, aber den Schaden will der Dienstherr ersetzt haben. Für GdP-Mitglieder erledigt dies die
GdP-Diensthaftpflicht-Regress-Versicherung. So geht nur die Schadenfreude der anderen auf eigene Kosten.
Es kommt noch besser!
Diese Verbesserungen der Versicherungsleistungen bei der GdP-Diensthaftpflicht-Regress-Versicherung bietet die GdP ihren Mitgliedern
bei unverändertem Beitrag. Auch der bis Ende Juli 2010 bestehende Selbstbehalt bei Sach-, Vermögens- und Abhandenkommensschäden in Höhe von 50 Euro
fällt ersatzlos weg!
Das ist noch nicht alles!
Weitere Informationen über die Leistungen der GdP für ihre Mitglieder und Kontaktadressen für persönliche Nachfragen finden Sie nach dem Klick auf "
GdP-Leistungen" und "
GdP-Landesbezirke und Bezirke".