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Malchow begrüßt härtere Strafen für Gaffer

O-Ton des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow für ein ARD-Fernsehmagazin. Foto: Zielasko
O-Ton des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow für ein ARD-Fernsehmagazin. Foto: Zielasko
Berlin.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, begrüßt angesichts eines im Deutschen Bundestag beratenen entsprechenden Gesetzentwurfs härtere Strafen für Gaffer. Wie Malchow am Donnerstag in einem Gespräch mit NDR info sagte, gibt es immer häufiger Berichte, wonach Rettungskräfte daran gehindert werden, zu Unfallstellen zu kommen. Statistiken gebe es dazu zwar nicht, aber nach Ansicht des GdP-Chefs passt dieses Verhalten zum Trend zunehmender Gewalt und Aggressivität. Sie habe eine neue Qualität erreicht: "Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass Menschen mit ihren Smartphones unterwegs sind und Geschichten erzählen wollen."

Polizisten müssen Störer abwehren

Im vergangenen Sommer raste ein Auto in eine Eisdiele in Bremervörde. Zwei Menschen starben bei dem Unfall. Während der Rettungsarbeiten sollen drei Männer zwischen 20 und 35 Jahren die Einsatzkräfte massiv gestört haben. Einer von ihnen soll versucht haben, die Bergung der Leichen zu filmen. Zwei Polizisten waren bei der Auseinandersetzung mit den Schaulustigen leicht verletzt worden. Die drei Männer stehen deshalb von heute an in Bremervörde vor Gericht.

Malchow betonte, es gehe nicht um Menschen, die sich eine Unfallstelle ansehen, sondern um diejenigen, die aktiv Rettungskräfte behindern. Der GdP-Chef berichtete, dass mittlerweile nicht nur Polizisten nötig seien, um den Unfall aufnehmen, sondern zusätzliche Beamte auch die Unfallstelle abriegeln müssten. Dazu gehöre unter anderem, Rettungsgassen zu bilden und zu sichern, damit die Einsatzkräfte effektiv helfen können.

Gesetzreform: Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Die GdP begrüßt deshalb auch den Gesetzentwurf, der zurzeit im Bundestag beraten wird. Er sieht Geld- und Haftstrafen für Menschen vor, die Fotos von Unfallopfern machen oder Einsatzkräfte behindern. Damit wird ein solches Verhalten von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochgestuft. "Ich glaube, es ist nötig, weil es ganz deutlich zum Ausdruck bringt, welches Verhalten der Staat nicht toleriert", sagte Malchow. Das entsprechende Gesetz erleichtere es außerdem, gegen die Betroffenen zu ermitteln. Bei dem Fall in Bremervörde gehe es allerdings auch nach der jetzigen Gesetzeslage nicht nur um Behinderung, sondern auch um Körperverletzung.
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