Malchow begrüßt härtere Strafen für Gaffer
Polizisten müssen Störer abwehren
Im vergangenen Sommer raste ein Auto in eine Eisdiele in Bremervörde. Zwei Menschen starben bei dem Unfall. Während der Rettungsarbeiten sollen drei Männer zwischen 20 und 35 Jahren die Einsatzkräfte massiv gestört haben. Einer von ihnen soll versucht haben, die Bergung der Leichen zu filmen. Zwei Polizisten waren bei der Auseinandersetzung mit den Schaulustigen leicht verletzt worden. Die drei Männer stehen deshalb von heute an in Bremervörde vor Gericht.
Malchow betonte, es gehe nicht um Menschen, die sich eine Unfallstelle ansehen, sondern um diejenigen, die aktiv Rettungskräfte behindern. Der GdP-Chef berichtete, dass mittlerweile nicht nur Polizisten nötig seien, um den Unfall aufnehmen, sondern zusätzliche Beamte auch die Unfallstelle abriegeln müssten. Dazu gehöre unter anderem, Rettungsgassen zu bilden und zu sichern, damit die Einsatzkräfte effektiv helfen können.
Malchow betonte, es gehe nicht um Menschen, die sich eine Unfallstelle ansehen, sondern um diejenigen, die aktiv Rettungskräfte behindern. Der GdP-Chef berichtete, dass mittlerweile nicht nur Polizisten nötig seien, um den Unfall aufnehmen, sondern zusätzliche Beamte auch die Unfallstelle abriegeln müssten. Dazu gehöre unter anderem, Rettungsgassen zu bilden und zu sichern, damit die Einsatzkräfte effektiv helfen können.
Gesetzreform: Straftat statt Ordnungswidrigkeit
Die GdP begrüßt deshalb auch den Gesetzentwurf, der zurzeit im Bundestag beraten wird. Er sieht Geld- und Haftstrafen für Menschen vor, die Fotos von Unfallopfern machen oder Einsatzkräfte behindern. Damit wird ein solches Verhalten von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochgestuft. "Ich glaube, es ist nötig, weil es ganz deutlich zum Ausdruck bringt, welches Verhalten der Staat nicht toleriert", sagte Malchow. Das entsprechende Gesetz erleichtere es außerdem, gegen die Betroffenen zu ermitteln. Bei dem Fall in Bremervörde gehe es allerdings auch nach der jetzigen Gesetzeslage nicht nur um Behinderung, sondern auch um Körperverletzung.