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GdP erreicht höhere Investitionen für Geschlossene Einheiten bei der Polizei

Radek: Finanzspritze des Bundes für Bereitschaftspolizeien der Länder war überfällig

Berlin.

Die Bereitschaftspolizeien der Länder erhalten nach Intervention der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zusätzlich 6,5 Millionen Euro für Investitionen in den veralteten Fahrzeugpark. Diese Summe steht nach Informationen aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das kommende Jahr bereit. Die Abgeordneten plädierten demnach an den Bundesinnenminister, die Summe auch für die darauffolgenden Jahre zur Verfügung zu stellen. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek bezeichnete diese dringende Finanzspritze als ersten Erfolg beim Ringen um bessere Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in den Bereitschaftspolizeien.

Radek sagte am Donnerstag in Berlin: „Ich danke den GdP-Landesbezirken, die gemeinsam mit dem Bundesvorstand massiv auf die politischen Entscheidungsträger bundesweit erfolgreich eingewirkt haben.“ Viele Einsatzfahrzeuge seien zwischen 11 und 20 Jahre alt, erklärte der GdP-Vize zur Begründung des Vorstoßes der Gewerkschaft.

Die deutlich veränderte SicherheitsIage und neue Gefahrenszenarien für die Einsatzkräfte erforderten jedoch darüber hinaus permanent Anpassungen der sogenannten Führungs- und Einsatzmittel. Dazu gehöre eine moderne und praxistaugliche Körperschutzausstattung für unterschiedliche Einsatzlagen sowie mit geschlechterspezifischen Eigenheiten. Das für die Bereitschaftspolizei (BePo) zuständige Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes, Clemens Murr, sagte in München: „Die Dauer und Anzahl länderübergreifender Einsätze der Bereitschaftspolizei sind in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Mehr Einsätze bedeuten zwangsläufig eine spürbar höhere Belastung und auch ihrer Ausrüstung. Der Bund muss weiter in die Bereitschaftspolizei investieren, ansonsten fährt er die BePo weiter auf Verschleiß.“

Die GdP hatte Mitte August in einem Brief an die Vorsitzenden des Innen- und Haushaltsausschusses des Bundestages auf den eklatanten Widerspruch zwischen dem 2013 beschlossenen Koalitionsvertrag und der Mittelverteilung im Bundeshaushalt 2016 hingewiesen.
Foto: © Erwin Lorenzen - pixelio.de
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