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| Der bislang gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (öD), der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) mit seiner Vergütungsordnung (VergO), wurde 1961 ausgehandelt. Seither gab es unzählige Tarifrunden für den öD, die dieses Werk in irgendeiner Weise novellierten, ergänzten, präzisierten. Herausgekommen war über die Jahre ein hoch kompliziertes Werk – mit Kommentierung und Ost-Tarifverträgen immerhin zwölf dicke Bände – bestehend aus Tarifverträgen, Sonderregelungen, Kommentierungen, Rechtsprechung und Paragrafen – nur Wenige, die hier noch gänzlich durchblickten. Zum GdP-Ressort "Tarifpolitik" | ||
| Die Gewerkschaft der Polizei als größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich hat maßgeblich an diesem Regelwerk mitgearbeitet. An allen Entscheidungen im öffentlichen Dienst ist die Große Tarifkommission der GdP (für Tarifpolitik verantwortliches Gremium) demokratisch beteiligt. Diese setzt sich aus dem Geschäftsführenden Bundesvorstand und Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Landesbezirke/Bezirke zusammen, die wiederum den direkten Kontakt zum Mitglied pflegen. | ||