Zum Inhalt wechseln

GdP zur 2. Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst in Potsdam:

Tarifangebot der Arbeitgeber ist schockierend und dreist

Potsdam/Berlin.

„Das ist Keller“, kommentierte der Verhandlungsführer der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, Frank Bsirske, das am Dienstagnachmittag von den Arbeitgebern des Bundes und der Kommunen vorgelegte Angebot. Es sieht im Wesentlichen eine Erhöhung der Entgelte um 1 v.H. ab 1. Juni 2016 und ab 1. Juni 2017 um 2 v.H. vor. Kerstin Philipp, im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand zuständig für Tarifpolitik: „Dieses Angebot ist absolut nicht hinnehmbar angesichts der Leistungen, die die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insbesondere auch im Bereich der inneren Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erbringen. Das wird unsere Kolleginnen und Kollegen auf die Palme bringen.“

Arbeitgeber muten Beschäftigten faktischen Reallohnverlust zu

Das vorgelegte Angebot sei damit eines der niedrigsten, das die öffentlichen Arbeitgeber in einer Tarifrunde unterbreitet hätten und bleibe weit unter den Angeboten in der freien Wirtschaft. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: „Das Angebot der Arbeitgeber ist eine Ohrfeige für alle Beschäftigten. Es ist schockierend und dreist. Während die öffentlichen Kassen von Steuereinnahmen nahezu überquellen und allein im nächsten Jahr mit einer massiven Steigerung der Steuereinnahmen bei Bund und Kommunen gerechnet wird, wollen die Arbeitgeber den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst einen faktischen Reallohnverlust zumuten.“

Für die kommenden Wochen haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Aktionen und Warnstreiks angekündigt. Philipp: „Bis zum Beginn der 3. Runde Ende dieses Monats werden wir den Arbeitgebern einheizen. Das Angebot ist eine Provokation.“

Hier das Angebot, das die Arbeitgeber von Bund und Ländern haben am Nachmittag des zweiten Verhandlungstages am 12. April 2016 vorlegten:

I. Angebot von Bund und VKA:

Entgelterhöhung:
Ab 1.6.2016 - 1 Prozent
Ab 1.6.2017 - 2 Prozent

Ausbildende:
Ab 1.6.2016 - 1 Prozent
Ab 1.6.2017 - 2 Prozent

Altersteilzeit
Verlängerung der Flex-Tarifverträge um zwei Jahre


II. Bund
1. Zusatzversorgung: Übernahme der TdL-Regelung aus 2015
2. Einführung der Stufe 6 in der EG 9a EGO Bund


III. VkA

1. Inkrafttreten EGO-VKA zum 1.1.2017
Stufengleiche Höhergruppierung ab 1.3.2017

2. Zusatzversorgung:
Erhöhung der Arbeitnehmerbeteiligung
ab 1.7.2016 um 0,2 Prozent
ab 1.7.2017 auf 0,3 Prozent
ab 1.7.2018 auf 0,4 Prozent

Laufzeit bis 28. Februar 2018
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.