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GdP: Verbot von Facebook-Partys packt das Übel nicht an der Wurzel

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt, dass ein gesetzliches Verbot von Facebook-Partys rechtlich Bestand hätte und ein Mittel sei, solche spontanen Zusammenkünfte zu unterbinden. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Entscheidend ist, wie viel Menschen bei einer solchen Verabredung an welchem Ort und unter welchen Umständen und mit welcher Absicht zusammenkommen. Entartet ein solches Treffen, hat die Polizei die Möglichkeit, es aufzulösen.“

Flashmobbing, so die GdP, habe es auch im Vor-Facebook-Zeitalter gegeben und reiche vom fröhlichen Studentenulk bis hin zur Alkohol- und Gewaltorgie. Wichtig sei vielmehr klar zu machen, so Witthaut, dass solche Massenpartys für Verursacher wie für Teilnehmer gefährlich und teuer werden können.

Witthaut: „Was fröhlich beginnt, kann unter exzessivem Alkoholkonsum gewalttätig werden, auch Panik kann ausbrechen und Verletzte oder sogar Tote fordern. Werden Verursacher von Schäden, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festgestellt, hat auch das unangenehme Konsequenzen, wenn Kosten von Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen, bis zur Müllentsorgung in Rechnung gestellt werden.“

Mit Alkoholexzessen, Lärmbelästigungen und Vandalismus habe die Polizei auch ohne Facebook wöchentlich zu tun. Witthaut: „Leider ist das exzessive Trinken in der Öffentlichkeit mittlerweile gesellschaftsfähig. Dagegen traut sich wohl niemand, etwas zu unternehmen.“
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