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Bundesrat erörtert höhere Strafen für Gewalttaten gegen Polizeibeamte

Berlin.

Als einen Schritt in die richtige Richtung hat der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, den Vorstoß des niedersächsischen Ministerpräsidenten McAllister zur härteren Bestrafung von Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamten in der heutigen Sitzung des Bundesrates bezeichnet. Witthaut: „Die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamte ist auch eine zunehmende Bedrohung unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaates. Polizeibeamte sind in besonderem Maße gewalttätigen Übergriffen bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit ausgesetzt. Deshalb haben sie auch einen Anspruch auf einen besonderen Schutz durch den Gesetzgeber, in dessen Auftrag sie täglich Gesundheit und Leben einsetzen.“

Die Gewerkschaft der Polizei verlangt vom Gesetzgeber ein deutlicheres Signal. Witthaut: „Neben der Erhöhung des Strafmaßes wäre vor allem eine Mindestfreiheitsstrafe statt einer Geldstrafe angemessen. Gesetze, die das Ziel verfolgen, Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer vor der unzweifelhaft wachsenden Gewalt und Brutalität zu schützen, müssen auch den Willen erkennen lassen, potenzielle Täter wirksam abzuschrecken.“

Die Gewerkschaft der Polizei hatte einen eigenen Paragraphen „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ gefordert. Witthaut: „Das würde den besonderen Unwertgehalt eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte klarer herausstellen.“
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