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Nachdenken nach Hannover – Hauptpersonalrat der Bundespolizei bezieht Position

Berlin. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern hat sich in seiner letzten Sitzung mit den öffentlichen Vorwürfen gegen die Bundespolizei in Hannover auseinandergesetzt und mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums diskutiert. Die Personalvertreter mahnten einerseits zu einem Abwarten des Ergebnisses der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und wandten sich gegen jede Form von Vorverurteilungen und pauschalem Generalverdacht. Andererseits sei – […]

Berlin. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern hat sich in seiner letzten Sitzung mit den öffentlichen Vorwürfen gegen die Bundespolizei in Hannover auseinandergesetzt und mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums diskutiert. Die Personalvertreter mahnten einerseits zu einem Abwarten des Ergebnisses der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und wandten sich gegen jede Form von Vorverurteilungen und pauschalem Generalverdacht. Andererseits sei – unabhängig von deren Ergebnis – auch Handlungsbedarf gegeben.

Die GdP unterstützt ausdrücklich das Positionspapier, dass die Personalräte dem Bundesinnenminister zuleiteten und im Intranet der Bundespolizei veröffentlichten.

Die übergreifend getragenen Positionen des Bundespolizei-Hauptpersonalrates beim Bundesministerium des Innern lauten:

  1. Jede Form von strafbarem Verhalten im Amt, von rassistischen, antisemitischen, extremistischen Anschauungen und Verhaltensweisen sind unvereinbar mit unserem Selbstverständnis des Polizeiberufes und dürfen in den Reihen der Bundespolizei unter keinen Umständen geduldet werden. Jede Form der Verrohung und Verachtung, jeder Anflug der Missachtung der Würde des Menschen und auch der nur verbalen Herabwürdigung sind unvereinbar mit einer Zugehörigkeit zur Bundespolizei.
  2. Wir gewählten Mitarbeitervertreter setzen uns für ein Klima der Offenheit und Transparenz in der Bundespolizei ein. Wir Bundespolizistinnen und -polizisten haben nichts zu verbergen in dem, was wir tun! Ehrliche und offene Kritik in der Dienststelle gehört zum Leitbild der Bundespolizei und darf nicht zum „Bummerang“ für die berufliche Entwicklung der Mutigen, die den Mund aufmachen, und ihre Position in der Dienststelle werden. Offenheit und Vertrauen können nur wachsen, wenn Führungskräfte und Mitarbeiter die Chance haben, engen und regelmäßigen persönlichen Kontakt zu halten und nicht über größte Distanzen räumlich und persönlich getrennt zu sein. Die Aufbau- und Ablauforganisation der Bundespolizei, die Organisation des Dienstes muss der Notwendigkeit der Pflege der Sozialkontakte in den Dienststellen zukünftig besser Rechnung tragen und eine Entfremdung und Anonymisierung in und zwischen den Dienstgruppen und Einheiten verhindern.
  3. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern fordert eine deutlich bessere, verstärkte und kontinuierliche Fortbildung, vor allem der Beamtinnen und Beamten in operativen Verwendungen, insbesondere durch Reaktivierung des Trainings zum Ausbau sozialer Kompetenz (TASK), Einführung von Fortbildungsangeboten zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz und der politischen Bildung sowie eine noch stärkere Unterstützung der berufsethischen Fortbildung in den Dienststellen. Wir unterstützen eine Stärkung des sozialwissenschaftlichen Dienstes (SWD), um sich besser möglichen Folgen langjährigen polizeilichen Arbeitens in prekären und belastenden Milieus zu widmen.
  4. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern fordert, jede Art von Wettbewerb zwischen einzelnen Beamtinnen und Beamten wie auch zwischen Einheiten, Dienstgruppen und Dienststellen um die höhere Zahl von Eingriffsmaßnahmen und Tagebuchnummern in polizeilichen Führungssystemen und des Wettbewerbs um Kennzahlen unverzüglich einzustellen. Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind ungeeignet für behördeninterne Wettbewerbe. Wettbewerbe im operativen Polizeidienst provozieren Fehlverhalten, beeinflussen Einschreitschwellen, lösen erheblichen Druck auf die Beamtinnen und Beamten aus und verschieben den Fokus der Polizeibeamten unangemessen auf ein vorrangiges Erfüllen der Erwartungshaltung der Vorgesetzten, um nicht gerügt oder schlechter beurteilt oder in der beruflichen Entwicklung behindert zu werden. Diese Art von „Miss-Führung“ darf nicht mehr geduldet werden. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat fordert, die Leitlinien des Führungsverhaltens in der Bundespolizei weg von dem Gedanken eines „Polizeimanagements“, hin zu einer Stärkung der werteorientierten Führungskompetenz zu entwickeln und allen Führungskräften entsprechende regelmäßige und kontinuierliche Fortbildungsangebote zu unterbreiten.
  5. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern fordert, klar und verbindlich zu regeln, wie sich Polizeibeamtinnen und –beamte in Bezug auf ihre Verpflichtungen nach § 163 StPO einerseits wie auch ihre beamtenrechtlichen Pflichten zur Meldung an Vorgesetzte andererseits wann und wem gegenüber zu verhalten haben, wenn sie Kenntnis von einer Straftat im Amt erhalten oder der Verdacht einer Straftat im Amt besteht.
  6. Die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Arbeit der Polizei unterliegt nach der geltenden Rechtsordnung ausschließlich der Justiz, nicht jedoch interessierten Bürgern[1], NGO’s, Beauftragten politischer Parteien oder Vereinigungen oder Publizisten. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern wendet sich gegen jede Form von Misstrauenskultur gegen die Bundespolizei in Form der Etablierung externer Kontrollpersonen außerhalb der Justiz. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern unterstützt jede Form der Verbesserung eines sachgerechten Beschwerdemanagements in der Bundespolizei und der Verbesserung der Arbeit der Innenrevision/Prävention und Interne Ermittlung (PrävIE).

 

[1] vgl. VG Koblenz Urteil v. 21.08.2013, Az.: 5 K 832/12.KO

//OVG Rheinland-Pfalz v. 27.03.2014, Az.: 7 A 10993/13

 

 

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