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Bei häuslicher Gewalt prügelnde Männer aus der Wohnung weisen

Hilden.

"Die Polizei muss endlich bundesweit die rechtliche Handhabe erhalten, gewalttätige Männer für einen längeren Zeitraum aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen. Damit kann der häuslichen Gewalt ein Ende bereitet werden.

Wenn das Gewaltschutzgesetz, das in Kürze zur Verabschiedung ansteht, Frauen wirksam schützen soll, darf es sich nicht auf eine zivilrechtliche Regelung beschränken, sondern muss Auswirkungen auf die Polizeigesetze der Länder haben, erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg am Rande einer Sitzung des GdP-Bundesvorstandes.

Freiberg: "Es besteht jetzt die Chance, vielen Frauen, die von ihren Partnern verprügelt und vergewaltigt werden, wirksam zu helfen. Bislang werden wir oft bis zu einem Dutzend Mal zu ein und derselben so genannten "Familienstreitigkeit" gerufen. Immer wieder kann der Täter in die Wohnung zurückkehren und Frau und Kinder drangsalieren. Die Polizei muss künftig die Möglichkeit haben, dem Täter das Betreten der Wohnung für einen längeren Zeitraum zu verbieten, um so das Opfer schützen zu können. Wir fordern daher, dass die Polizeigesetze aller Länder entsprechende Regelungen erhalten."

Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft der Polizei, das Tatmerkmal "Häusliche Gewalt" auch in die Polizeilichen Statistiken einzuführen.

Die Gewerkschaft der Polizei, die an dem Gewaltschutzgesetz mitgewirkt hat, will auf Veranstaltungen ihrer Organisation Polizeibeamtinnen- und beamte auf die besondere Problematik der häuslichen Gewalt aufmerksam machen und fordert den Dienstherrn auf, dieses Thema auch zum Gegenstand der polizeilichen Fortbildung zu machen.

Am 24. November 2001 wird die Frauenhilfeorganisation "terre des femmes" in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) den Gedenktag "Nein zu Gewalt an Frauen" mit einer großen Aktion begleiten.

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