Diesen politischen und polizeifachlichen Aktivitäten muss eine europaweit tätige gewerkschaftliche Dachorganisation entsprechen können. Denn es stellen sich neue Herausforderungen für die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen der Polizeibeschäftigten.
Schon seit 1953 existiert die Internationale Union der Polizeigewerkschaften (Union Internationale des Syndicats de Police – UISP)) als Dachverband nationaler Polizeigewerkschaften. Mit Abstand größte Mitgliedsorganisation ist die GdP. Die erste große Aufgabe auf europäischer Ebene war es, überhaupt für Polizeibeschäftigte das Gewerkschaftsrecht zu sichern. Das ist nämlich bis heute nicht überall selbstverständlich. Dem Engagement der UISP und der GdP ist es zu verdanken, dass der Europarat 1979 die ”Deklaration über die Polizei“ verabschiedet hat. Das ist das erste internationale Dokument, das neben den Pflichten auch die Rechte von Polizisten auflistet. Mit dem politischen Druck dieser Deklaration konnten im südeuropäischen Raum Polizeigewerkschaften gegründet werden.
Mit dem Amsterdamer Vertrag hat die EU den Auftrag, einen ”Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu schaffen. Damit ist eine noch engere Kooperation der nationalen Polizeien ebenso gemeint wie Überlegungen zu eigenen EU-Kompetenzen und weitergehenden Harmonisierungen von Rechtsvorschriften. Das hat Auswirkungen auf den zivilen Status sowie auf Qualifikation und Bewertung der Polizei. Daher ist es wichtig, dass die Gewerkschaften im Polizeibereich auch in Europa mitreden.
Im Herbst 2002 gestaltete sich daher die UISP um in die European Confederation of Police (EuroCOP). Dieser Dachverband hat seinen Sitz in Luxemburg. Er umfasst jetzt 34 Organisationen in 25 europäischen Ländern mit über 530.000 Polizeibeschäftigten als Mitglieder.
Die wesentlichen Aufgaben und Ziele von EuroCOP sind:
617, Rue de Neudorf
L-2220 Luxemburg
Tel.: 00352 - 43 49 61
FAX: 00352 - 43 49 61-33
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