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08.12.2012

Die eingeladenen Referentinnen und Referenten ließen mit ihren Fachvorträgen das Seminar zu einem wahren Erlebnis werden.

Seminar: Internetkriminalität – Ermittlungen in sozialen Netzwerken

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren von den äußerst informativen Fachvorträgen sehr angetan und zeigten großes Interesse an den Themen.

Tina Horn, Fachgebiet Eingriffsrecht an der FH für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Polizei in Rheinland-Pfalz, eröffnete am Freitagnachmittag den inhaltlichen Seminarteil und beleuchtete in ihrem Vortrag "Rechtliche Fragen im Bereich Ermittlungen in sozialen Netzwerken" die grundrechtlichen Grenzen der polizeilichen Ermittlungen in sozialen Netzwerken. Sie präsentierte innerhalb ihrer Ausführungen u. a. ein 4-Stufenmodell für die Feststellung der Betroffenheit von Grundrechten, erörterte das sog. „virtuelle Betretungsrecht“ und zeigte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern so sehr anschaulich und leicht verständlich die theoretischen Grundpfeiler von Ermittlungen im Internet und sozialen Netzwerken auf.

Im zweiten Fachvortrag referierte Sebastian Denef vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT zum Thema „Taktische Kommunikation der Polizei über die sozialen Netzwerke am Beispiel ‚Twitter‘ in Großbritannien“. Er stellte zunächst heraus, dass es beim Einsatz der neuen Kommunikationswerkzeuge für die Polizei darum geht, die Öffentlichkeit in Ermittlungen einzubinden und das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Dabei würden in verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Ansätze verfolgt. Sebastian Denef präsentierte am Beispiel von zahlreichen ‚Tweets‘ der Greater Manchester Police, wie in Großbritannien die Polizei ihre Bürgerinnen und Bürger über Twitter über ihre täglichen Aktivitäten informierten. Sebastian Denef zeigte auf sehr bemerkenswerte Weise letztlich einen pragmatischen Ansatz für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung der sozialen Netzwerke auf, der zukünftig auch für die deutsche Polizei durchaus von Interesse sein könnte.

Der zweite Seminartag begann mit einer Vertiefung der polizeilichen Recherchemöglichkeiten in sozialen Netzwerken durch KOK’in Sarah Albrecht, HLKA (Name durch die Red. geändert). Die Vortragende ging dabei insbesondere auf die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der Ermittlungen in sozialen Netzwerken, (sicherheits-) technische und rechtliche Regelungen der Datenerhebung und die Bedeutung der sozialen Netzwerke für die Kriminalitätsbekämpfung ein. Ein insgesamt sehr interessanter Vortrag, der die zunehmende Bedeutung und Notwendigkeit von Ermittlungen in sozialen Netzwerken für die alltägliche Polizeiarbeit verdeutlichte.

Nach der Mittagspause informierte KHK’in Gabriele Goebel-Andreas, HLKA, über „Risiken und Gefahren der sozialen Netzwerke – eine Herausforderung für die Kriminalprävention“. Dabei zeigte sie auch auf, wie einfach personenbezogene Daten über eine Privatperson zusammengetragen werden können. Anschaulich wies sie ferner darauf hin, wie sich vereinzelt auch Polizeibeamtinnen und -beamte auf ihrem privaten Facebook-Auftritt unvorteilhaft im Netz präsentierten.

"Polizei in Facebook" lautete das letzte Fachreferat dieses Tages. Darin ging KHK Markus Bönisch, HLKA, der Frage nach, ob es sinnvoll ist, als Polizei eine Facebook-Seite zu betreiben. Er stellte den Facebook-Auftritt der PD Hannover „Polizei Hannover“ vor, der mittlerweile mehr als 110.000 ‚Follower‘ hat und auf dem regelmäßig Fahndungsaufrufe der Polizei veröffentlicht werden. Im Anschluss erläuterte er (datenschutz-)rechtliche, aber auch praktische Probleme von polizeilichen Facebook-Seiten. Markus Bönisch veranschaulichte, dass der Auftritt Hannovers durchaus ein praktikables Modell für weitere Bundesländer ist und die Polizei auch auf derartigen Plattformen zukünftig vermehrt präsent sein könnte.

Last but not least referierte Ass. Jur. Alexander Seidl vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht, Universität Passau, am dritten Seminartag zum Thema „Cybercrime – Ein(-)Blick in die Zukunft“. In einem allgemeinen Überblick stellte er die rechtlichen Grundlagen der Bekämpfung der Cybercrime dar. Anhand zahlreicher Statistiken, Fotos und Screenshots erklärte er anschaulich drei spezifische Deliktsfelder der Cybercrime: Skimming, Phishing und Abofallen. Anschließend erörterte Alexander Seidl aktuelle polizeiliche Herausforderungen durch technische Innovationen. Er ging dabei auf die Quellen-TKÜ sowie das Cloud Computing ein. Alexander Seidl zeigte in seinem Vortrag zwar auf, dass die Hürden für den „elektronischen Trickbetrug“ höher werden, dass es aber auch der kriminellen Seite zukünftig nicht an Ideenreichtum mangeln wird. Daher heißt es auch weiterhin, sich im Netz immer mit der gebotenen Sorgfalt zu bewegen. Torsten Rohde, der das gut organisierte Seminar souverän leitete, oblag es, das Resümee über die Veranstaltung zu ziehen und einen Ausblick auf künftige Tagungen zu geben.

Auch der Networking-Gedanke kam in den Kaffee- und Mittagspausen und vor allem bei den gemeinsamen Abendessen nicht zu kurz. Insgesamt war das Seminar eine äußerst gelungene Veranstaltung, das in den nächsten Jahren unbedingt erneut angeboten werden sollte.

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