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GdP-Bundesvorstand beschließt "Baden-Badener Erklärung"

Baden-Baden/Berlin.

Eine "Baden-Badener Erklärung" verabschiedete der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei am Rande einer in dem baden-württembergischen Kurort vom 9. bis 11. März stattfindenden Tagung. Die rund 50 GdP-Vertreter kritisieren in diesem Papier die von CDU und CSU in ihrem „Wachstumsprogramm – Weichen stellen für Deutschland“ formulierten arbeitsmarktpolitischen Forderungen. Diese Forderungen, so der GdP- Bundesvorstand, seien Ausdruck einer shareholder-value Haltung, die mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft nicht im Einklang stehe.

Hier die Erklärung im Wortlaut:





Baden-Badener Erklärung

Mit Empörung reagiert die Gewerkschaft der Polizei auf die arbeitsmarktpolitischen Forderungen von CDU und CSU in ihrem "Wachstumsprogramm - Weichen stellen für Deutschland".

Diese Forderungen sind Ausdruck einer shareholder-value Haltung, die mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft nicht im Einklang steht.

Das in Artikel 20 Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip verlangt nicht nur die Korrektur von Marktergebnissen durch sozialpolitische Maßnahmen, sondern einen Wirtschaftsprozess, der die Sozialpolitik integral berücksichtigt.
Konkreter Ausfluss dieser Sozialen Marktwirtschaft sind das Tarifvertragsgesetz, die Tarifautonomie und der Kündigungsschutz.

Wer Hand an diese Elemente legt, will eine andere Republik.

Die Gewerkschaft der Polizei wendet sich mit aller Kraft gegen einen Wirtschaftsliberalismus, der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Schutzes und der sozialen Sicherheit beraubt.

Daher spricht sich der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei auf seiner Sitzung am 9. März 2004 in Baden-Baden gegen die Lockerung des Kündigungsschutzes bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, die älter als 50 Jahre sind. Der Flächentarifvertrag darf nicht durch "betriebliche Bündnisse für Arbeit" aus Gründen der so genannten Beschäftigungssicherung unterlaufen werden.

Die untertarifliche Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen wird abgelehnt.

Der Teilzeitanspruch darf im Sinne von gender mainstreaming nicht auf Kindererziehung und Pflege von Angehörigen beschränkt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei erwartet, dass die Arbeitsmarktreformen von CDU und CSU nicht gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretungen, sondern mit ihnen durchgeführt werden.

Zur Erklärung im pdf-Format
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