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3. GdP-Fachsymposium Bereitschaftspolizei:

Forderung nach Mindeststandards für innereuropäische Nachbarschaftshilfe

Freiberg: Zunehmende Einsätze gehen Kräften „auf die Knochen“ – häufig „brutaler“ Widerstand

Bad Staffelstein.

„Die zunehmende europäische Nachbarschaftshilfe geschlossener Einheiten der Bereitschaftspolizei erfordert generell verankerte Mindeststandards. Die Vielzahl von Einzelabkommen zwischen den europäischen Ländern sind für den europäischen Rechtsraum nicht mehr zeitgemäß“, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, zur Eröffnung des 3. GdP-Fachsymposiums Bereitschaftspolizei im fränkischen Kloster Banz.

Dieses dringend benötigte rechtliche Korsett müsse dann schnell mit Leben gefüllt werden, so Freiberg weiter. Beinahe alle Einsätze der deutschen geschlossenen Einheiten im europäischen Ausland seien durch technische, polizeitaktische und sprachliche Abstimmungsschwierigkeiten mit den entsprechenden nationalen Einsatzkräften behindert oder verlangsamt worden. Freiberg: „Eine gemeinsame Einsatzsprache ist die Minimalanforderung für einen gelungenen Einsatz. Um schnell und verhältnismäßig agieren zu können, ist es zwingend notwendig, dass das polizeiliche Fachvokabular von allen im Einsatz befindlichen Kräften verstanden wird.“




Konrad Freiberg eröffnet das GdP-Fachsymposium Bereitschaftspolizei. Foto: Holecek

Vor den bundesweit angereisten rund 80 Hundertschaftsführern und Experten aus Polizei, Wissenschaft und Politik kritisierte Freiberg die enorme Zunahme der innerdeutschen, aber auch der außerstaatlichen Einsätze: „Viele Kolleginnen und Kollegen haben fast kein Privatleben mehr. Permanent werden ihre Einheiten zur Unterstützung bei Fußballspielen und Demonstrationslagen angefordert. Großeinsätze wie bei Politgipfeln oder bedeutenden Sportveranstaltungen setzten dem Ganzen dann die Krone auf. Das geht immens auf die Knochen.“

Zudem steige die Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei. Vor allem junge Menschen fehle es dann oft an einem inhaltlichen Bezug zum eigentlichen Thema einer Veranstaltung, viel wichtiger sei es offenbar, die Polizei brutal zu attackieren.











Foto: SWP






Eröffnungsrede des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg

Die Bereitschaftspolizei im europäischen Polizeieinsatz

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

zum zweiten Mal treffen wir uns bereits hier im Kloster Banz, dem ältesten Kloster am Obermain. Heute gehört das Kloster, das seit der Säkularisation im Jahr 1803 kein Kloster mehr ist, der Hanns-Seidel-Stiftung, also der Bildungseinrichtung der Christlich Sozialen Union.
Bei der Vorbereitung zu dieser Veranstaltung habe ich mich unter anderem auch mit diesem Anwesen befasst und ich muss sagen, der Ausflug in die Welt der ehemaligen Benediktiner-Abtei hat sich gelohnt. Denn mir ist aufgefallen, dass hier - von einer kurzen schwarzen Episode während der Nazizeit einmal abgesehen - das Leben geradezu geblüht hat.

Im Mittelalter - etwa bis zum Jahr 1575 - wurden hier nämlich nur Adlige als Mönche aufgenommen. Und in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts genoss das Kloster als Stätte der katholischen Aufklärung und seiner gelehrten Mönche reichsweiten Ruf.

Ab 1814 war das Anwesen sogar ein Schloss, nachdem es der bayerische Herzog Wilhelm als Wohnstätte erworben hatte. Offenbar geschah aber in der Folge genau das, was auch heute so einem manchen Häuslebauer passiert.

Der Herzog konnte wohl seine Raten an die Vorgängerin der Raiffeisenbank Bayern nicht mehr rechtzeitig bezahlen, so dass die Immobilie unter den Hammer und damit in unruhiges Fahrwasser kam. Erst 1978 entschied sich dann die Hanns-Seidel-Stiftung für das Kloster. Und ich muss sagen, diese Entscheidung war richtig.

Ich bin jetzt nur gespannt, ob sich heute Nacht, vielleicht zur Geisterstunde, die alte Ägyptische Mumie zeigen wird, die Bestandteil der Petrefaktensammlung ist, die das Haus hier beherbergt. In Anbetracht der kürzlich stattgefundenen Präsentation des Kino-Thrillers "Die Mumie Teil III" läge so eine Einlage zumindest im Rahmen des esoterisch Möglichen.

Aber davor - und hoffentlich auch noch danach - wollen wir uns der Thematik rund um die diversen Polizeiverträge zwischen Deutschland, einzelnen Ländern und anderen Staaten widmen. Verträge dieser Art gibt es ja einige.

So auch der Prümer Vertrag, den die zuständigen Minister Belgiens, Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, der Niederlande, Luxemburgs und Österreichs im Mai 2005 im rheinland-pfälzischen Prüm über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration unterzeichnet haben.

Mit diesem Vertrag erreicht die Zusammenarbeit der Staaten Europas auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit eine neue Qualität.

Er verbessert den Informationsaustausch zum Zwecke der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten zwischen den Unterzeichnerstaaten wesentlich.
Es darf erwartet werden, dass von ihm weitere, fruchtbare Impulse für die weitere Zusammenarbeit in der EU ausgehen werden.

v.l.: Moderator Bernhard Schmidt, Vorsitzender des GdP-Bundesfachausschusses "Bereitschaftspolizei", GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg und Jörg Radek, für die Bereitschaftspolizei zuständiges Mitglied im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand. Foto: Holecek

Die Unterzeichnerstaaten verfolgen das Ziel, möglichst viele EU-Staaten dafür zu gewinnen, diesem europafreundlichen Vertrag beizutreten. Deshalb ist der Vertrag auch nicht für die Ewigkeit ausgelegt, sondern enthält die Möglichkeit der Evaluation, d.h. er kann dynamisch an die Entwicklungen auf den Gebieten seiner Regelungsinhalte fortgeschrieben werden.

Ich begrüße insbesondere die 3-Jahres-Frist, innerhalb derer damit begonnen werden soll, die vertraglichen Regelungen auf die Ebene des Europäischen Gemeinschaftsrechts anzuheben. Diese Maßnahmen sind bereits in vollem Gange.

Der Prümer Vertrag enthält eine Reihe unterschiedlicher Regelungen, in denen gemeinschaftliches Zusammenwirken praktiziert werden soll.
Nur eine davon betrifft die Unterstützung der Polizeien bei bestimmten polizeilichen Großlagen.

Die konkrete Formulierung, nach der solche Einsätze möglich sind, lautet:

"Hilfeleistung bei Großereignissen und Katastrophen (auch durch Entsendung von Beamten, Spezialisten und Beratern)".

Durch den Prümer Vertrag und dessen Anhebung auf die Ebene des EU-Gemeinschaftsrechts besteht die Chance, die zahlreichen Einzelabkommen bi- oder multilateraler Art zu einem einzigen Rechtskomplex zu vereinen. Dieses Ziel sollten wir mit aller Kraft unterstützen.

Wir sollten dabei allerdings auch nicht vergessen, dass die rein völkerrechtlichen Bezüge, die einem solchen Vorhaben innewohnen, auch mit Materie gefüllt werden müssen.

Darunter verstehe ich die Beseitigung der nach wie vor in den meisten Fällen nicht oder schlecht funktionierenden Schnittstellen zwischen der Einsatzphilosophie, der Einsatztechnik und insbesondere den unterschiedlichen Sprachen.

Wir können an dieser Stelle nur wieder und wieder unsere alte Forderung nach einer gemeinsamen Einsatzsprache - einschließlich des dazugehörenden Fachvokabulars - erheben.

Ich wünsche mir jedenfalls, dass die Arbeitsgruppen, die heute am späten Nachmittag ihre Arbeit aufnehmen, Wege aufzeigen, die wir in Vorschläge gießen werden, um sie an die verantwortlichen Politiker weiterreichen zu können.

Am Anfang meiner Begrüßung erwähnte ich, dass Kloster Banz für seine herausragenden geistigen Leistungen bekannt und berühmt war. Ich bin sicher, dass man dies Morgen - nach unserer Veranstaltung - nicht nur weiterhin sagen, sondern darüber hinaus noch besonders hervorheben wird.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen fruchtbringende Beratungen und eine gute Zeit im Kloster.

Vielen Dank.






Daniela Kietz, Stiftung Wissenschaft und Politik im Deutschen Institut für Internationale Politik und Sicherheit, warf die Frage auf, ob der Vertrag von Prüm ein Modell für die Vertiefung der Polizeizusammenarbeit in der EU sei?

Den Teilnehmern erläuterte die Politologin die Struktur des Vertrages auf der einen Seite und die zahlreichen bi- und multilateralen Vertragssituationen der europäischen Länder auf der anderen.

Foto: Holecek



Impulsreferat des Präsidenten der European Confederation of Police (EuroCOP), Heinz Kiefer

Geschlossene Polizeieinheiten im grenzüberschreitenden Einsatz aus Sicht der Berufsvertretung:
Grenzüberschreitende Einsätze? –Aber Sicher!

Grenzüberschreitende Einsätze werden für die Polizei in zunehmendem Maß zur Normalität. In einem Gemeinsamen Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch die geschlossenen Einheiten, sich grenzübergreifend unterstützen, um Spitzenbelastungen aufzufangen, die einzelne Polizeien der Mitgliedsstaaten allein gar nicht bewältigen können.

Als Gewerkschafter ist es aber auch unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass weder die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen im Ausland hinter den im Inland festgelegten Standard zurückfällt. Noch dürfen im Inland durch die Abwesenheit einer Vielzahl von Kräften, Lücken entstehen, die dazu führen, dass die zu Hause gebliebenen in unsichere Einsätze gehen müssen.

Wenngleich sich diese Veranstaltung in erster Linie mit den europäischen Einsätzen der Bereitschaftspolizei befasst, möchte ich zu Beginn meines Vortrags den Bogen etwas weiter spannen. Das hat zwei Gründe: Zum Einen entdeckt die EU zunehmend internationale Einsatzfelder für geschlossene Einheiten, also Einsatzorte außerhalb der EU. Zum Anderen lassen sich an anderen Beispielen grenzüberschreitender Einsätze von Polizeikräften bestimmte Entwicklungslinien nachvollziehen. Besonders letzteres macht eine kurze Betrachtung reizvoll.

Welche grundsätzlichen Formen grenzüberschreitender Einsätze kommen in der EU vor? Zuerst sind da die internationalen Einsätze im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ESVP, zu nennen. Es geht um Einsätze außerhalb der EU, die ad hoc im Europäischen Rat der Außenminister beschlossen werden. Kostenregelungen, sowie der Umfang der Beteiligung einzelner Mitgliedsstaaten werden für jeden Einsatz neu festgelegt.

Mit dem Ratsbeschluss von Ferreira von 2000 haben sich die EU Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Polizeikräften grundsätzlich für solche Einsätze zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtrahmen liegt bei 5000 Beamtinnen und Beamten. Das ist eine ganze Menge, aber immerhin gibt es ein Kontingent, mit dem die Mitgliedsstaaten planen können.

Daneben hat sich in den vergangenen Jahren im Zuge der Debatte über internationale friedenssichernde Einsätze ein Europäisches Forum der Länder Etabliert, die noch geschlossene Einheiten mit militärischem Statut vorhalten. Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande haben außerhalb des EU Rahmens die sog. European Gendarmerie Force gegründet. Diese steht laut Beschluss der beteiligten Staaten auch und gerade für internationale Einsätze der EU zur Verfügung. Ich komme hierauf später noch zurück, da die Probleme, die die Existenz dieser Truppe aufwerfen, im Rahmen dieser Veranstaltung nicht von unmittelbarer Bedeutung sind. Grundsätzlich ist aber zu fragen, ob wir als Europäer da nicht ein Polizeimodell ‚exportieren’, dass in Europa selbst seit Jahren auf dem Rückzug ist.

Wie hoch ist die Belastung der Personaldecke durch internationale Einsätze? Gegenwärtig laufen acht internationale Einsätze unter EU Führung. Ich bitte zu beachten, dass die Einsätze unter UN Führung hier nicht erfasst sind. Rein militärische Einsätze sind ebenfalls nicht erfasst.

Die Folie zeigt zunächst ein ganz beruhigendes Bild. Zumeist handelt es sich um zweistellige Kontingente, wovon noch nicht einmal alle Polizisten sind. Was nicht aus der Grafik hervorgeht, ist die klare Tendenz zu größeren Missionen. Den Gipfel stellt bisher Eulex dar, mit insgesamt 1.900 beteiligten Beamten. Wenngleich hiervon auch Richter und Verwaltungsfachleute erfasst sind, reden wir dennoch über eine vierstellige Zahl von Polizeikräften, die durch diesen Einsatz voraussichtlich gebunden werden.

Erst vor wenigen Wochen ist die letzte Polizei-Mission der EU ins Leben gerufen worden: Auch EUPOL Georgien ist dreistellig geplant.

EuroCOP- Präsident und GdP-Vorstandsmitglied Heinz Kiefer sorgte mit seinem Referat für Diskussions-Impulse. Foto: Holecek

Gestatten sie mir eine kleine Randbemerkung zu dieser Mission: Ich frage mich ernsthaft, warum diese Mission eine Aufgabe für die Polizei sein soll. Es geht weder um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Georgien, noch geht es um die Ausbildung der georgischen Polizei. Im Kern beschränkt sich das Mandat der EUPOL Georgien auf die Überwachung eines militärischen Waffenstillstands. Bei allem Verständnis für die politisch schwierige Situation in Georgien; was haben Polizisten als Puffer zwischen zwei Armeen verloren?

Diese Frage geht mir nicht aus dem Kopf. Als Gewerkschafter müssen wir uns die Frage stellen, wie weit wir gehen wollen in der Verwischung der Grenzen zwischen Aufgaben des Militärs und der Polizei.
Aber ich will nicht zu weit abschweifen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass internationale Missionen der EU in zunehmendem Maße auch substantielle Eingriffe in die Personaldecke der Polizeien der Mitgliedsstaaten darstellen, die gerade für die Lage der geschlossenen Einheiten, die für derartige Aufgaben am besten ausgebildet sind, Bedeutung erlangen.

Ich komme damit zur zweiten Form internationaler Verwendung von Polizeikräften in der EU, die bisher für die Bereitschaftspolizeien die geringste Bedeutung hat. Es handelt sich um Einsätze im Rahmen der Europäischen Grenzagentur Frontex. Die Grenzagentur ist vor allem deshalb interessant, weil sich hier in relativ kurzer Zeit ein gewaltiger Harmonisierungsschub abzeichnet, der durchaus
Pilotcharakter haben könnte.

Aufgabe von Frontex ist der Schutz der Außengrenzen. Die Agentur arbeitet seit 2005 von Warschau aus und koordiniert den Schutz der Außengrenzen der EU. Im Zuge der Etablierung von Frontex sind eine Reihe von bedeutenden Prozessen zu beachten: Zum einen hat die Agentur einen glasklaren Auftrag, Standards für die Arbeit von Grenzschützern zu definieren. Ergebnis ist unter anderem ein
gemeinsames Ausbildungskonzept für den Grenzschutz. Zum Anderen steht Frontex ein eigenes Budget zur Verfügung, dass sich wesentlich aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten speist. Gemeinsame Operationen der Mitgliedsstaaten unter dem Dach von Frontex werden aus diesem Haushalt finanziert.

Personell befindet sich Frontex noch weitgehend im Aufbau. Der Ratsbeschluss zur Schaffung Schneller Eingreiftruppen (Rapid Border Intervention Teams, RABITs) befindet sich noch in der Umsetzung. Schlussendlich ist aber vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten auch hier Kontingente vorhalten, die kurzfristig Frontex unterstellt werden können, um an einem Brennpunkt irgendwo an der Außengrenze eingesetzt werden können. Bis dahin wird es wohl noch ein wenig dauern, wenngleich zu konstatieren ist, dass die Marschrichtung steht. Gegenwärtig stellen die Mitgliedsstaaten Frontex nach Absprachen Personal und Material zur Verfügung.

Die Nachfolgende Übersicht zeigt, dass sich das in einem noch überschaubaren Rahmen bewegt. Bemerkenswert ist jedoch, dass man sich bereits auf einen Mechanismus zur Berechnung der entstehenden Kosten geeinigt hat: Für den Helikopter, den die Küstenwache für eine Frontex Mission für einen Monat ins Mittelmeer schickt, wird also wenigstens der Haushalt entlastet.

Soviel zum Modell Frontex. Die Dritte und letzte Form grenzüberschreitender Einsätze von Polizeikräften in der EU, auf die ich zu sprechen kommen möchte, sind die Grenzüberschreitenden Unterstützungseinsätze, die für die Kollegen hier schon fast normal sein dürften. Ich möchte in diesem Zusammenhang weniger von Normalität als vom ganz normalenWahnsinn sprechen. Das zeigt der Vergleich mit den anderen beiden von mir vorgestellten Einsatzformen:

Kurze Beschreibung: Es geht um Unterstützungseinsätze innerhalb des Schengenraums. Grundlage sind verschiedene Bi- und Multilaterale Verträge und Abkommen, die mit wenigen Ausnahmen auf einer entsprechenden Regelung im Schengener Dürchführungsübereinkommen beruhen. Die Prominenteste Ausnahme für Deutschland dürfte der Prümer Vertrag sein, aber auch der schon länger bestehende BeNeLux Vertrag, der weitestgehend ähnliche Regelungen enthält, ist hier zu nennen.

Gemeinsam ist allen diesen Regelungen, dass sie unter anderem die gegenseitige Unterstützung im Rahmen polizeilicher Großlagen regeln, die in der BRD typischerweise zum Aufgabenbereich der Bereitschaftspolizeien gehören. Eine Kontingentierung gibt es nicht, aber auch keine festen Zusagen. Die Vertragsparteien entscheiden rein Anlassbezogen über den Umfang einer Mission. Das klingt
pragmatisch, hat aber unter Umständen gravierende Folgen für die Personaldecke.

Gerne würde ich an dieser Stelle mit Zahlen aufwarten, wer im letzten Jahr wie viele Beamte wie lange wohin entsandt hat. Das kann ich leider für die gesamte EU nicht, da es keine Zentrale gibt, die wie etwa Frontex im Bereich des Grenzschutzes oder das Sekretariat des Rates im Fall der internationalen Einsätze diese Unterstützungseinsätze koordiniert. Zugegeben, es fehlt auch der Anlass, diese Daten zu erheben, da es sich in der Regel um regional begrenzte Aktivitäten handelt.

Dafür enthalten die Verträge pauschale Unterstützungszusagen, die eine Planung des Bedarfs unmöglich machen. Die grenzüberschreitenden Unterstützungseinsätze werden als Nebengeschäft abgetan, dass sich im Großen und Ganzen kaum auswirkt. Die Beispiele die ich aus Bayern kenne, sprechen eine ganz andere Sprache.

Aus europäischer Perspektive ergibt sich dauerhaft auch ganz natürlich eine Asymmetrische Lastenverteilung: Nur die großen EU Mitgliedsstaaten sind in der Lage, nennenswerte Kontingente in Nachbarländer zu entsenden. Hinzu kommt, dass das Engagement Deutscher und Französischer Beamter in der Schweiz während des G8 Gipfels 2003 in Evian oder zuletzt der Einsatz während der EM in Österreich und der Schweiz die Zahlen, die wir im Bereich des Grenzschutzes oder der Internationalen Einsätze haben, wie Peanuts aussehen lassen.

Selbstverständlich besteht diese asymmetrische Lastenverteilung im Prinzip auch beim Grenzschutz. Hier gibt es jedoch eine Regelung zur Kostenteilung. Etwas ähnliches gilt für die Sicherstellung der Kompatibilität von Personal und Ausstattung. Beim Grenzschutz geht man bereits klar den Weg einer Harmonisierung. Im Bereich der bilateralen Unterstützung gilt die Devise ‚passt schon’. Man
vertraut schlicht auf das Improvisationsvermögen der Beamten vor Ort. Das wir das auch meistens hinbekommen, heißt aber bitte nicht, dass das so in Ordnung ist. European Confederation of Police

Insgesamt ergibt der Vergleich der von mir vorgestellten Bereiche also ein recht schiefes Bild: Gerade in dem Bereich, in dem der Personal- und Mittelaufwand mit hoher Wahrscheinlichkeit am größten ist, haben wir keine Lastenteilung in der EU. Wir haben auch keine Standardisierung von Befugnissen, Regelungen zur Sicherstellung der Kompatibilität von Ausrüstung und Ausstattung. Ich bin mir sicher, dass einigen hier im Saal Beispiele einfallen, wo gerade letzteres die sichere Durchführung des Einsatzes beeinträchtigt hat. Die Bundesregierung bemüht sich stark darum, zumindest an ihren eigenen Grenzen, eine gewisse Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen zu erreichen. Das ist der richtige Weg. Aus meiner Sicht greift dieser Ansatz aber mittelfristig zu kurz.

Auch zur Sicherstellung einer Lastenteilung werden wir um eine europäische Regelung, und um eine gewisse Standardisierung der Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nicht herumkommen. Bevor ich auf meine Schlussfolgerungen komme, meinem Impuls für eure Diskussionen im Anschluss, möchte ich noch kurz darauf eingehen, was eine gewichtige Gruppe von EU
Mitgliedsstaaten zur Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu sagen hat.

Unter dem Vielsagenden Namen ‚Zukunftsgruppe’ haben sich 6 EU Mitgliedsländer, Deutschland, Frankreich, Portugal, Schweden, Slowenien und die Slowakei zusammengetan, um ihre Vorstellungen für die weitere Entwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU festzulegen.

Der Anfang diesen Jahres vorgelegte Bericht deutet einiges an, was man als Weg zu einer Europäischen Bereitschaftspolizei deuten könnte. Die Notwendigkeit einer Harmonisierung von Ausbildung und Ausstattung wird als zentrale Herausforderung identifiziert. Sogar von der Notwendigkeit der Entwicklung einer gemeinsamen Polizeiphilosophie ist die Rede.

Klar zu erkennen ist der Wunsch, zur Bewältigung zunehmender Internationaler Missionen der EU, größere Kontingente geschlossener Einheiten nicht nur vorzuhalten, sondern auch verstärkt gemeinsam Auszubilden. Der Bericht spricht vage von einer Integration der Eingangs erwähnten European Gendarmerie Force und anderen geschlossenen Einheiten für internationale Missionen. Das klingt nach ein wenig nach EU Bereitschaftspolizei, die uns unmittelbar nach dem EU Grenzschutz ins Haus stehen könnte. Doch zunächst lässt die Integration von EGF und anderen geschlossenen Einheiten Verfechter des zivilen Status der Polizei aufhorchen. Kommt da die Remilitarisierung durch die Hintertür?

Und dann, wenn eine solche Truppe erstmal steht, stellt sich ganz natürlich die Frage, ob man die den nur in Afghanistan, oder etwa auch beim nächsten Länderspiel in der EU einsetzen kann. Aus Sicht der Gewerkschaften sind das höchst gefährliche Gedankenspiele, die es aufmerksam zu beobachten gilt.

Kurz und gut, der Bericht der Zukunftsgruppe enthält einige spannende Vorschläge, aber auch vieles, was aus gewerkschaftlicher Sicht aufhorchen lässt. Es wird notwendig sein, die weitere Entwicklung dieses Dokuments, auf dass sich immerhin die Staaten verpflichtet haben, die bis Ende 2009 die EU Ratspräsidentschaft innehaben werden, aufmerksam und aktiv zu begleiten.

In diesem Sinne möchte ich auch zum Schluss meiner Ausführungen auf einige zentrale Forderungen kommen, die ich hier zur Diskussion stelle:
  • 1. Ohne Rechtssicherheit für die beteiligten Beamten darf es keinen Einsatz geben. Polizeikräfte dürfen sich aufgrund einer politischen Entscheidung nicht plötzlich in einer rechtlichen Grauzone wiederfinden. Das gilt insbesondere für internationale Missionen. Die EU ist dabei, 1.900 Beamte im Kosovo in einen Einsatz zu entsenden, dessen Legitimität nur von einer Konfliktpartei anerkannt wird.
  • Wir hoffen alle, dass das gut geht. Der Weisheit letzter Schluss kann das aber nicht sein.
  • 2. Keine Kompromisse bei Selbstschutz und Absicherung. Verwendungen im Ausland müssen so geregelt sein, dass die beteiligten Beamten keine Abstriche bei der Eigensicherung und der Absicherung machen müssen. Das ist unzumutbar und bei allem Verständnis für die damit verknüpften komplexen politischen Fragen seitens einer verantwortungsbewussten Gewerkschaft abzulehnen.
  • 3. Kein Einsatz ohne intensive Vorbereitung. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
  • 4. Gerade bei Großlagen ist es wichtig, bereits im Vorfeld Einsatzkonzepte und –Strategien abzugleichen, um Missverständnisse und Unfälle zu vermeiden.
  • 5. Gleichzeitig ist ein größtmögliches Maß an Kompatibilität bei der Ausrüstung beteiligter Polizeikräfte sicherzustellen.
  • 6. Weiter die klare Kontingentierung von Ausrüstung und Personal, das für internationale und grenzüberschreitende Einsätze eingesetzt werden kann. Das muss in die Planungen zur Soll- und Mindeststärke der Bereitschaftspolizeien einfließen.
  • 7. Die Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen für Unterstützungseinsätze innerhalb der EU. Das ist eine notwendige Voraussetzung für:
  • 8. Die mittelfristige Schaffung eines finanziellen Lastenausgleichs für Unterstützungseinsätze auf EU Ebene. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ich bin gespannt, was aus eurer Sicht zu ändern oder zu ergänzen ist. Ich hoffe jedenfalls, Euch hiermit weiteren Diskussionsstoff verschafft zu haben.

Download: Folienvortrag EuroCOP-Präsident Heinz Kiefer: "Grenzüberschreitende Einsätze? –Aber Sicher!"
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