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Gewerkschaft der Polizei zu Steuerhinterziehung:

An der Rechtmäßigkeit des Datenkaufs keinen Zweifel

Berlin.

An der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit eines Ankaufs der angebotenen Daten über deutsche Steuerhinterzieher kann es nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) keinen Zweifel geben.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Es gibt die Kronzeugenregelung, Lockkäufe sind besonders im Drogengeschäft an der Tagesordnung und auch Versicherungen bezahlen für gestohlene aber unverkäufliche Kunstgegenstände, um sie zurückzubekommen. Die Steuerhinterzieher haben Deutschland um Hunderte Millionen betrogen und ihre Beute in der Schweiz in Sicherheit gebracht. Kein Mensch würde verstehen, wenn die Finanzbehörden nicht ihrer Pflicht nachgingen und das Geld zurückholten.“

An bestimmte Delikte, so Freiberg, sei ohne Mithilfe Krimineller kaum heranzukommen. Steuerflucht ins Ausland gehöre dazu.

Die betulichen Warnungen, vor allem aus der Schweiz, gestohlene Daten dürfe ein Rechtsstaat nicht erwerben, seien, so die GdP nicht ohne Humor. Freiberg: „Da sagt ein Hehler, der Diebesgut hortet, zur anrückenden Polizei: ‚Ihr dürft aber nicht zu schnell fahren, denkt an die Geschwindigkeitsbegrenzung!“
 
 
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