In der April-Ausgabe ihres Fachorgans DEUTSCHE POLIZEI setzt sich die GdP kritisch mit den für die innerkirchlichen Ermittlungen maßgeblichen „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der deutschen Bischofskonferenz“ auseinander, die im Jahre 2002 nach einer Welle von Mißbrauchsfällen in den USA von der Bischofskonferenz erlassen wurden.
größtmöglicher Behutsamkeit, nicht mehrmals und auf keinen Fall von Laien zum Geschehen befragt werden dürfen. Davon ist in den Leitlinien keine Rede.“
Die Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz, so Freiberg, bergen die Gefahr der Vertuschung und Verschleierung. Freiberg: „Die katholische Kirche täte gut daran sich durch ein sofortiges Einschalten der Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen nicht dieses Verdachtes auszusetzen.“