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Aufklärung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche:

Freiberg: „Ermittler in Priesterrobe“ ersetzen nicht die Polizei

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die katholische Kirche aufgefordert, die Ermittlungen bei Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen nicht auf eigene Faust durchzuführen, sondern den staatlichen Verfolgungsbehörden zu überlassen. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Die Aufklärung von Straftaten ist Sache derer, die gesetzlich legitimiert sind, dafür ausgebildet wurden und über große Fachkenntnis durch Hunderttausende von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren verfügen: Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Priester oder kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen muss unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden.“

In der April-Ausgabe ihres Fachorgans DEUTSCHE POLIZEI setzt sich die GdP kritisch mit den für die innerkirchlichen Ermittlungen maßgeblichen „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der deutschen Bischofskonferenz“ auseinander, die im Jahre 2002 nach einer Welle von Mißbrauchsfällen in den USA von der Bischofskonferenz erlassen wurden.


Autor Peter Jamin: „Geradezu als Herrscher über Recht und Gesetz positionieren sich die Bischöfe, wenn sie in ihrem Papier bestimmen, wann ein Fall als erwiesen gilt, dem Verdächtigen zu Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht wird.“ GdP-Vorsitzender Freiberg: „Hier ersetzt Kirchen-Justiz die des Staates.“

Bitte lesen den Beitrag "Die Leid-Linien der katholischen Kirche" des DP-Autors Peter Jamin als Vorabdruck. Der Artikel erscheint in der nächsten Deutschen Polizei 4/2010 am 1. April 2010.

Nach Auffassung der GdP wird durch die Vorgehensweise der Kirche der Opferschutz missachtet. Freiberg: „Bei Opferhelfern, Polizei und Justiz besteht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass vor allem minderjährige Opfer-Zeugen mit

größtmöglicher Behutsamkeit, nicht mehrmals und auf keinen Fall von Laien zum Geschehen befragt werden dürfen. Davon ist in den Leitlinien keine Rede.“

Die Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz, so Freiberg, bergen die Gefahr der Vertuschung und Verschleierung. Freiberg: „Die katholische Kirche täte gut daran sich durch ein sofortiges Einschalten der Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen nicht dieses Verdachtes auszusetzen.“
 
 
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