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GdP zur Stärkung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen

Freiberg: Personelle Misere bei der Justiz wird polizeiliche Arbeit weiter erschweren

Berlin.

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, den sogenannten Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben zu stärken, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Landesregierungen aufgefordert, die personelle Ausstattung der Justiz massiv zu verbessern. Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der GdP: „Schon die polizeiliche Kontrolle von Alkoholfahrten ist durch den personellen Kahlschlag bei der Polizei massiv zurückgefahren worden. Nun haben die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil die Arbeit der Polizei weiter erschwert."

Freiberg weiter: "Adressaten des Richterspruchs sind aber nicht die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, sondern die Haushälter in den Ländern, die eben nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der Justiz und auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes die Sparschraube unentwegt anziehen.“

Freiberg forderte die politisch Verantwortlichen auf, Geld in die Hand zu nehmen, um möglichst bald einen funktionierenden richterlichen Bereitschaftsdienst einzurichten. Es sei, so Freiberg, nicht hinzunehmen, dass mutmaßliche Alkoholsünder aufgrund der ignoranten Sparpolitik der Länder weiterhin ungestraft davonkommen könnten.

Freiberg: „Ich bin sehr skeptisch, dass die Politik angesichts der Finanzmisere in den Haushalten unserer Forderung nach einer personellen Stärkung der Polizei und auch der Justiz in absehbarer Zeit nachkommen wird. Immer höhere Hürden führen unweigerlich zum Stolpern und schließlich zum Sturz. Es muss jetzt die Wahrheit auf den Tisch. Die Politik hat die Verantwortung und die Pflicht den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen, dass die Polizei bei weitem nicht so effektiv arbeiten kann, wie es die Sicherheitslage erfordert. Zögern die Politiker dieses Eingeständnis weiter hinaus, so vernachlässigen sie die berechtigten Interessen der Öffentlichkeit.“
 
 
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Foto: Rainer Sturm - pixelio.de
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