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GdP drängt auf Ende des Koalitions-Hickhacks

Freiberg: Unverzüglich Gesetz zur Sicherheitsunterbringung verabschieden

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Bundesregierung auf, sich unverzüglich auf ein Gesetz zur anschließenden Sicherheitsunterbringung der nach dem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs freizulassenden gefährlichen Straftäter zu einigen und alsbald in Kraft zu setzen. Die Sicherheitsunterbringung solle keinen Strafcharakter besitzen, sondern Therapie und Resozialisierung in den Vordergrund stellen. Das Gesetz müsse bundesweit gelten. Denkbar seien durchaus gemeinsame länderübergreifende Einrichtungen.

Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: „Das Kabinett muss sofort die riskante Hängepartie um den Umgang mit diesen rund 300 Sexual- und Gewaltverbrechern beenden. Niemand hat mehr für dieses fatale Koalitionstheater Verständnis. Allen ist aber klar, dass die Polizei eine Dauerüberwachung dieser Täter nicht leisten kann.“ Andere Vorschläge zur Überwachung der Täter wie die elektronische Fußfessel oder die Videoüberwachung des Eingangs des jeweiligen Wohngebäudes wiesen, so Freiberg, zu viele Schwachstellen auf, um wirksam sein zu können.

Zudem, so der GdP-Bundesvorsitzende weiter, solle Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schleunigst einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vorlegen, der den Ansprüchen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) genüge, und vor allem an der Sache orientiert sei und weniger das Ziel verfolge, das Profil einer ‚Bürgerrechtspartei FDP‘ zu schärfen. Freiberg: „Bürgerinnen und Bür-ger müssen vor gefährlichen Straftätern, die über die Verbüßung ihrer Haftzeit hinaus ein nachweislich unkalkulierbares Risiko darstellen, geschützt werden. Das kann nur durch eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung geschehen. Dafür dürfen die Hürden nicht zu hoch sein.“ In solchen vom Gefängnis abzugrenzenden Maßregelinstitutionen sollten den Tätern therapeutische Möglichkeiten bereitgestellt werden.“

Im Umgang mit den nach dem EGMR-Urteil bereits freigelassenen Tätern fordert Freiberg, alle juristischen Möglichkeiten einer erneuten sicheren Unterbringung dringend zu prüfen. Auch die Chance der gezielten Ansprache hin auf eine freiwillige Rückkehr in eine geschlossene therapeutische Institution sollte genutzt werden.
 
 
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Foto: Peter Reinäcker - pixelio.de
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