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GdP zu Prozessauftakt gegen Vater des Winnenden-Attentäters

Freiberg: Verschärftes Waffenrecht durch massives Vollzugsdefizit ausgebremst

Fulda/Berlin.

„Das nach den erschütternden Schulmorden von Winnenden verschärfte Waffenrecht wird noch immer durch ein massives Vollzugsdefizit ausgebremst“, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg anlässlich des morgigen Prozessauftakts gegen den Vater des Schulattentäters. Am Rande einer Bundesvorstandsvorstandssitzung in Fulda forderte Freiberg, ausreichend Personal für die seit der Gesetzesnovelle erlaubten verdachtsunabhängigen Kontrollen von Waffenbesitzern bereitzustellen.

Freiberg: „Der eklatante Personalmangel in den Waffenbehörden verhindert die konsequente Kontrolle der sicheren Unterbringung von Waffen in Privaträumen. Was die wenigen Kontrolleure leisten, ist leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. Dem Vater des Winnenden-Attentäters wird vorgeworfen, seine Sportwaffe nicht fachgerecht verschlossen zu haben. Sein Sohn habe dadurch die spätere Tat-Waffe leicht entwenden können.

Das 2009 verschärfte Waffengesetz bilde, so schränkte Freiberg ein, nur eine Facette einer wirksameren Prävention vor Amoklagen in Schulen. Ebenso wichtig sei es, Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen einer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung zu unterziehen. Freiberg: „Übungen, Alarmknöpfe und koordinierte Warnungen über Lautsprecher oder Handy sollten in jeder Schule Standard sein.“ Zudem sollten Schüler den Mut aufbringen, eigene Beobachtungen speziellen Ansprechpartnern mitzuteilen.

Bewährt, so Freiberg, habe sich indes das Amok-Lagen-Training der Polizei. Wertvolle Zeit werde dadurch gewonnen, dass sich in der Nähe eines Tatorts befindliche Streifenbeamte zeitnah und kompetent eingreifen könnten. Freiberg: „Besteht eine Amok-Lage kann jede Sekunde des Abwartens auf das Eintreffen von Spezialeinheiten den vielfachen Tod Unschuldiger bedeuten.“

Freiberg appellierte an die politisch Verantwortlichen, die Einführung eines bundesweiten Waffenzentralregisters zu beschleunigen: „Ich befürchte, dass sich die Einrichtung des Nationalen Waffenregisters mindestens bis zum im Gesetz vermerkten Stichtag, dem 31. Dezember 2012, hinzieht.“ Dabei könne es Leben retten, wenn die Polizei sehr schnell wisse, ob sich an einem Tatort oder bei einem Täter legale Waffen befänden.
 
 
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