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Vorratsdatenspeicherung unerlässlich zur Bekämpfung schwerer Verbrechen

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger aufgefordert, ihren Widerstand gegen eine sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten aufzugeben. GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Die Bekämpfung und Aufklärung schwerer Verbrechen darf nicht unter parteipolitischen Querelen leiden.“ Rund 85 Prozent aller Anfragen bezögen sich, so Witthaut, nur auf die Frage: Wer ist der Inhaber einer Computeradresse, also wem gehört der Computer, mit dem zum Beispiel Kinderpornographie ins Netz gestellt wurde?

Witthaut: „Es ist ein Skandal, dass die Polizei zur Zeit überhaupt nicht auf solche Daten zugreifen darf und hunderte Fälle von Kinderpornographie nicht ausermittelt werden können.“

Auch die von der Bundesjustizministerin eingeräumte Möglichkeit, solche Daten erst zu speichern, wenn ein konkreter Verdacht aufkomme, statt die Speicherung vorzunehmen und im Verdachtsfall freizugeben, greife somit zu kurz.

Witthaut: „Ist der Polizei dieses Material erst spät gemeldet oder bei Internetrecherchen erst spät entdeckt worden, kann der Absender ohne Vorratsdatenspeicherung nicht ermittelt werden.“

Mit ihrem Vorschlag, so Witthaut, lasse die Bundesjustizministerin erkennen, dass ihr gegen die Notwendigkeit eines Zugriffs auf Vorratsdaten durch die Polizei keine vernünftigen Argumente mehr einfallen. Witthaut: „Dieses parteipolitische Rückzugsgefecht behindert aber die polizeiliche Arbeit.“

Ein „konkreter Verdacht“ bedeute nämlich in vielen Fällen auch, dass die Sicherheitsbehörden Straftätern bereits auf der Spur oder zum Beispiel Anschlagsplanungen so weit gediehen sind, dass die Täter nur noch hochkonspirativ weiter arbeiten. Witthaut: „Von diesem politischen Streit um des Kaisers Bart profitieren nur Terroristen und Schwerstkriminelle.“
 
 
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