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GdP zu erneuter Kritik des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu deutscher Sicherungsverwahrung

Witthaut: Schnellstmöglich geeignete Unterbringung für psychisch gestörte Straftäter schaffen

Berlin.

Die erneute schwere Rüge des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) in Straßburg an der rück-wirkend verlängerten oder nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher in Deutschland komme, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, keineswegs überraschend. Umso dringender sei, so forderte Witthaut, schnellstmöglich sichere Unterbringungsmöglichkeiten für psychisch gestörte Straftäter einzurichten.

Witthaut: „Es handelt sich bei den Betroffenen um eine von der Anzahl her überschaubare Personengruppe. Es ist daher nicht notwendig, nunmehr in jedem Land adäquate Einrichtungen aus dem Boden zu stampfen.“ Eine regional ausgewogene Verteilung dieser geschützten Unterbringungen in entsprechender Zahl reiche, so der GdP-Vorsitzende, aus.

Witthaut warnte indes vor einem Bund-Länder-Kleinkrieg um die Finanzierung der Liegenschaften. In Anbetracht des Gefahrenpotenzials der Täter dürfe nicht gefeilscht werden. Die Kosten sollten Bund und Länder gemeinsam übernehmen.

Trotz der erfolgten Umsetzung der von der GdP geforderten Reform der Sicherungsverwahrung bewertet Witthaut die polizeiliche Dauerüberwachung freigelassener, aber noch gefährliche Täter, als außerordentlich schwierig. Witthaut: „Die Polizei hat nicht das Personal um Rund-um-die-Uhr-Überwachungen in großem Stil zu gewährleisten.“
 
 
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Foto: Peter_Reinäcker - pixelio.de
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