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GdP zum Dresdner Urteil:

Demonstrationsrecht darf von niemandem eingeschränkt werden

Berlin.

Als „unangenehm, aber nicht überraschend“ hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden zum Demonstrationsrecht bezeichnet. Das Gericht hatte das polizeiliche Verbot der Durchführung eines angemeldeten Demonstrationsmarsches Rechtsextremer aufgrund von Sicherheitsbedenken angesichts einer Übermacht von Gegendemonstranten rückwirkend als unrechtmäßig verurteilt.

GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Eine Blockade von genehmigten Demonstrationszügen durch Gegendemonstranten ist eine Einschränkung des grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrechts, auch wenn der Zweck der Demonstration jeden Demokraten beleidigt. Die Frage, ob Rechtsextreme demonstrieren dürfen, kann nicht auf der Straße entschieden werden. Die Polizei gerät hier wiederum zwischen Baum und Borke.“

Das Demonstrationsrecht sei, so Witthaut, auch ein Minderheitenschutz. Witthaut: „Wenn Mehrheiten die Meinungsäußerung von Minderheiten verhindern dürften, wäre das Demonstrationsrecht ausgehöhlt. Jeder, der einem Andersdenkenden das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschneidet, sollte daran denken, dass das unter umgekehrten politischen Vorzeichen auch ihm passieren könnte. Moralisch gut gemeint ist nicht demokratisch gut gemacht.“

Gegen den Rechtsextremismus und gegen rechtsextreme politische Gruppen müsste sich, so Witthaut, die demokratische Gesellschaft stärker ins Zeug werfen. Wenn ganze Landstriche von den Volksparteien, Gewerkschaften und staatlichen Institutionen im Stich gelassen würden, sei es kein Wunder, wenn politische Rattenfänger dort das Ruder übernähmen, so Witthaut.

Download: Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. Januar 2011
 
 
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