GdP unterstützt Länder-Antrag im Bundesrat:
Regeln für den Betrieb von Prostitutionsstätten verschärfen
Gleichzeitig könnten damit verbindliche Auflagen, zum Beispiel für die Hygiene und den Arbeitsschutz, gemacht werden. Die derzeitige Rechtslage, so Witthaut, verkläre die Prostitution. Der Alltag vieler Prostituierten sei hart und noch immer vom Milieu geprägt.
Bereits im Sommer 2009 hatte die GdP gegenüber der Innenministerkonferenz entsprechende Regelungen angemahnt. Hintergrund der GdP-Initiative war die Diskussion um die sogenannte „Sex-Flatrate“ mit der ein Bordell-Betreiber in Baden-Württemberg für bundesweite Schlagzeilen sorgte. Das geltende Prostitutionsgesetz offenbare unübersehbare Schwächen, so Witthaut weiter, wenn trotz flächendeckender Empörung ein Verbot solcher massiven Ausbeutung sexueller Dienstleistungen nicht erwirkt werden könne.
Witthaut: „Eine Erlaubnispflicht mit besonderer Überwachung durch die Behörden, wie sie zum Beispiel für Spielhallen, Anlageberater, Versicherungsvermittler gilt, würde dazu beitragen, das Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreibern zur Polizei zu normalisieren.“ Zudem könnten milieutypische Straftaten leichter aufgeklärt, die Transparenz des Milieus erhöht und eine funktionierende und dauerhafte Vertrauensbasis zwischen Prostituierten, Bordellbetreibern, Polizei und Ordnungsbehörden geschaffen werden. Dies, so Witthaut, würde die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, ihre Gewinnung als Opferzeuginnen und die effektive Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution erheblich erleichtern.
Bereits im Sommer 2009 hatte die GdP gegenüber der Innenministerkonferenz entsprechende Regelungen angemahnt. Hintergrund der GdP-Initiative war die Diskussion um die sogenannte „Sex-Flatrate“ mit der ein Bordell-Betreiber in Baden-Württemberg für bundesweite Schlagzeilen sorgte. Das geltende Prostitutionsgesetz offenbare unübersehbare Schwächen, so Witthaut weiter, wenn trotz flächendeckender Empörung ein Verbot solcher massiven Ausbeutung sexueller Dienstleistungen nicht erwirkt werden könne.
Witthaut: „Eine Erlaubnispflicht mit besonderer Überwachung durch die Behörden, wie sie zum Beispiel für Spielhallen, Anlageberater, Versicherungsvermittler gilt, würde dazu beitragen, das Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreibern zur Polizei zu normalisieren.“ Zudem könnten milieutypische Straftaten leichter aufgeklärt, die Transparenz des Milieus erhöht und eine funktionierende und dauerhafte Vertrauensbasis zwischen Prostituierten, Bordellbetreibern, Polizei und Ordnungsbehörden geschaffen werden. Dies, so Witthaut, würde die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, ihre Gewinnung als Opferzeuginnen und die effektive Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution erheblich erleichtern.
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