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Rechtsstreit am hessischen Verwaltungsgericht

GdP: Auch für den Hindukusch gilt deutsches Personalvertretungsrecht

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass künftig die Personalräte stärker beteiligt werden müssen, wenn deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte als Ausbilder für die afghanische Polizei in das Krisengebiet am Hindukusch entsandt werden sollen.

GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Das ist die Konsequenz aus einem Rechtsstreit vor dem hessischen Verwaltungsgericht, den unsere Kolleginnen und Kollegen der GdP dort geführt haben. Das hessische Innenministerium musste nach der Entscheidung des Gerichts zusagen, keine weiteren Polizisten nach Afghanistan zu entsenden, bis die Rechtslage geklärt ist. Diese Entscheidung wird Auswirkungen auf alle Bundesländer haben.“

Mit der Entscheidung fühlt sich die GdP in ihrer Forderung bestätigt, den Einsatz der deutschen Polizisten in Afghanistan bundesweit auf eine solidere rechtliche Grundlage zu stellen.

Witthaut: „Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen in Afghanistan gegen die Risiken in diesem Krisengebiet besser abgesichert werden. Bund und Länder müssen nun eine einheitliche Regelung für den polizeilichen Einsatz finden, andernfalls können Personalräte in allen Bundesländern nach der Entscheidung in Hessen eine weitere Entsendung verhindern.“
 
 
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