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Polizei betroffen von Freispruch des Hells-Angels Todesschützen

Berlin/Koblenz.

Mit großer Bestürzung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Kenntnis genommen, den zunächst zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilten Angehörigen der „Hells Angels“ nun freizusprechen, der im März 2010 einen SEK-Beamten erschossen hatte. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Die Begründung des Freispruches in der Revision des Täters wirft viele Fragen auf. Das Urteil kann dazu führen, dass Schwerstkriminelle glauben, sie dürften durch Türen schießen, wenn die Polizei sie festnehmen will. Das ist ein ebenso fatales wie falsches Signal.“

Für die Gewerkschaft der Polizei sei es ein Skandal, dass ein führendes Mitglied einer als hochkriminell bekannten Rockerbande in den Besitz legaler Waffen kommen konnte. Witthaut: „Wir fordern, dass das zentrale Waffenregister unverzüglich eingerichtet wird. Erste Aufgabe wird es danach sein, zu prüfen, ob noch weitere Personen, die sich auch in der Öffentlichkeit als Mitglied einer Rockerbande zu erkennen geben, über legalen Waffenbesitz verfügen. Das Entwaffnen aller Mitglieder von kriminellen Motorradclubs muss das Ziel der Sicherheitsbehörden sein.“

Der Fall zeige erneut, in welch gefährliche Situationen alle Polizeibeamten, insbesondere Spezialkräfte im täglichen Dienst kommen können. Witthaut: „Auch vor dem Hintergrund des Freispruchs des Todesschützen gilt unser tiefes Mitgefühl den Angehörigen unseres erschossenen Kollegen.“

Nach Worten des rheinland-pfälzischen Landesvorsitzenden der GdP, Ernst Scharbach, herrscht in der Polizei des Landes nach dem Urteil eine tiefe Betroffenheit. Scharbach: „Offensichtlich hat man den Darstellungen des Hells-Angels-Bosses über den Tatablauf mehr Glauben geschenkt.“
 
 
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