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GdP zur Kabinettsentscheidung zum Radverkehrsplan 2020

Witthaut: Uneinsichtigen Radfahrern mit präsenter Polizei auf die Felge rücken

Berlin.

Als begrüßenswert, aber nicht ausreichend bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, die offensichtliche Absicht Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer, Radfahrer nach Verkehrsverstößen härter bestrafen zu wollen. Angesichts der heutigen Kabinettsentscheidung über den „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ sagte Witthaut: „Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit werden höhere Strafen zur Ahndung von Verkehrsverstößen wie in einer Endlos-Tonbandschleife ins Spiel gebracht. Diese Drohkulisse kann nur wirken, wenn das Entdeckungsrisiko gleichsam erhöht wird.“ Vor dem Hintergrund einer zunehmend ausgedünnten polizeilichen Verkehrsüberwachung erscheine Ramsauers Vorstoß jedoch eher hilflos.

Es sei zwar aus Sicht der GdP richtig, eine Anpassung des Radfahrer-Bußgeldkataloges an den der Autofahrer zu prüfen, doch könne nur eine präsente Polizei uneinsichtigen Radfahrern wirksam auf die Felge rücken.

Es sei im Übrigen, so Witthaut, keineswegs eine Minderheit von Radfahren, die durch notorische Übertretung von Verkehrsregeln auffalle. Der GdP-Bundesvorsitzende: „Es ist die breite Mehrheit der Radfahrer, die die Regeln des Straßenverkehrs entweder zu ihren Gunsten interpretiert oder gleich über Bord wirft. Der Rotlichtverstoß beispielsweise ist unter Radfahrern inflationär und an keine Altersgruppe oder soziale Schichtung gebunden.“ Zudem tendiere das Unrechtsbewusstsein erwischter Radfahrer gegen Null.

Als mutlos und rückwärtsgewandt bezeichnete der GdP-Bundesvorsitzende Ramsauers Beharren auf der 1,6-Promillegrenze für Radfahrer. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Ramsauer die Radfahrer damit geradezu ermutige, volltrunken aufs Rad zu steigen. Die GdP fordere die Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille.
 
 
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Foto: Michael Bührke - pixelio.de
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