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GdP begrüßt richterliche Klarstellung zur Verwertbarkeit von Massengentests

Berlin.

Als eine „folgenrichtige Klarstellung“ bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zur Verwertbarkeit von DNA-Spuren. Witthaut: „Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt, dass Massengentests weiterhin rechtlich zulässig und von der Polizei umsetzbar sind. Die richterliche Entscheidung betrifft obgleich nur einen kleinen Teil polizeilich relevanter Fälle, denn die Massenuntersuchung weist fast immer auf den wahren Täter hin.“ Indes, so Witthaut, schließe das BGH eine Lücke bei der Anwendung des DNA-Beweises.

In den sehr seltenen Fällen, bei denen die genetische Reihenuntersuchung nur sogenannte Beinahe-Treffer erbracht habe, müsse die Polizei seit heute zusätzliche Beweise zusammentragen, um den Täter aus dem Kreis dem Umfeld dieser Beinahe-Treffer zu ermitteln. Doch, so der GdP-Bundesvorsitzende, ändere sich insofern für die Polizei nicht viel. Witthaut: „Meine Kolleginnen und Kollegen sammeln in den Mord- und Vergewaltigungsfällen, bei denen häufig genetische Massentests durchgeführt werden, sehr erfolgreich und mit hohem Aufwand sowieso schon weitere Spuren und Beweismittel.“


 
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