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Koalitionspapier

GdP begrüßt Einigung zur Mindestdatenspeicherung

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass sich Union und SPD im Ergebnis ihrer Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt haben, dass zur Abwehr konkreter, erheblicher Gefahren und für die Aufklärung schwerer Straftaten die Erfassung und Auswertung von Verbindungsdaten aus dem Bereich der Telekommunikation für die Polizei möglich sein muss. Gleichzeitig kritisiert die mit 173.000 Mitgliedern größte Berufsvertretung der Polizei, dass im Bereich Kriminalität Terrorismus und Prävention lediglich Absichtserklärungen unter Finanzierungsvorbehalt vorgenommen werden.

GdP-Chef Oliver Malchow: "Wir sind froh, dass endlich eine Entscheidung über die Mindestspeicherfrist getroffen und die EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Auch nach unserer Überzeugung dürfen Verbindungsdaten nur unter Richtervorbehalt und nur dann ausgewertet werden, wenn dies zur Aufklärung schwerer Straftaten wie Kapitalverbrechen, organisierter Kriminalität oder Terrorismus zwingend notwendig ist."


Medienrummel um die Protagonisten der Koalitionsverhandlungen: Die CDU-Vorsitzende Bundeskanzlerin Angela Merkel, CSU-Vorsitzender Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel vor den Journalisten der Berliner Bundespressekonferenz. Foto: Zielasko


Wenn eine künftige Bundesregierung die wirksame Bekämpfung der Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen laut Koalitionsvereinbarung vornehmen wolle, so Malchow, so müsse die ausufernde Sparpolitik beendet und der eklatante Personalmangel behoben werden. Malchow: "Kriminalität verunsichert die Bevölkerung und bringt die Polizei an ihre Belastungsgrenze. Die Koalitionsverhandlungspartner vermeiden aber leider eine politische Bewertung der Auswirkungen der zahlreichen Personalkürzungen."


Aus dem Hintergrund: Regierungssprecher Steffen Seibert inmitten der Journalisten. Foto: Zielasko


Als erfreulich bezeichnet die GdP, dass die Koalitionsverhandlungspartner Maßnahmen gegen die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte treffen wollen. Malchow: "Statt Lippenbekenntnissen erwarten wir von einem zukünftigen Regierungsprogramm jedoch nicht nur materielle Verbesserungen für die Polizeiarbeit, sondern auch ein eindeutiges Bekenntnis zu den Sicherheitsbehörden unseres Landes."

Die GdP begrüßt zudem das im vorliegenden Papier grundsätzliche Bekenntnis zum Berufsbeamtentum und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, vermisst jedoch Aussagen zur Föderalismusreform und deren Folgen sowie Aussagen zur Attraktivitätssteigerung des Polizeiberufs. Der GdP-Chef fordert eine Korrektur der 2006 beschlossenen Neuordnung der föderalen Strukturen. Malchow: "Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht müssen wieder Aufgabe von Bund und Ländern in gemeinsamer Zuständigkeit werden. Nur so können die auf die Haushalte von Bund und Ländern zukommenden Ausgaben für Besoldung und Versorgung, vor dem Hintergrund der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Haushaltslöcher und auch auf das nicht geahnte Ausmaß der Schuldenbremse, zukunftsfähig gestaltet werden."


Der Vertrag ist geschmiedet: Bundeskanzlerin Merkel erläutert die wesentlichen Inhalte. Foto: Zielasko



Kleinere Beschwerden am Rande der sehr gut besuchten Pressekonferenz wurden von den eingesetzten Beamten freundlich und kompetent entgegengenommen. Foto: Zielasko


Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Bereich Innere Sicherheit und öffentlicher Dienst

I. Moderner Staat, Innere Sicherheit und Bürgerrechte
  • a) Konsequenzen aus den Erkenntnissen des NSU- Untersuchungsausschusses
Die pauschale Übernahme sämtlicher Empfehlungen des Bundestags-UA hält die GdP für unrichtig.

Soweit der Untersuchungsausschuss empfohlen hat, dass in allen Fällen von Gewaltkriminalität ein rassistischer oder politisch motivierter Hintergrund nachvollziehbar und aktenkundig zu überprüfen ist, gibt die GdP zu bedenken, dass polizeiliche Ermittlungen nur dann sich gegen Bürgerinnen und Bürger richten dürfen, wenn es einen auf Tatsachen basierenden Anfangsverdacht gibt. Politisch motiviertes Verdachtschöpfen ohne Ansehen der zu verdächtigenden Personen lehnt die GdP kategorisch ab.

Soweit der Bundestagsuntersuchungsausschuss gefordert hat, dass in den Fällen mit Beteiligung verschiedener Polizeidienststellen eine zentrale ermittlungsführende Dienststelle mit Weisungsbefugnis einzurichten sei, erkennt die GdP die Sinnhaftigkeit dieser Forderung nur insoweit an, als das bei länderübergreifenden Vorgangsbearbeitungen eine klare Aufgabenstruktur notwendig ist. Rechtliche Bedenken bestehen hingegen bei der Frage des Weisungsrechts gegenüber Angehörigen anderer Polizeibehörden.

Soweit der Bundestagsuntersuchungsausschuss gefordert hat, dass verstärkt „interkulturelle Kompetenz“ in der Polizeiausbildung zu vermitteln sei, weist die GdP deutlich auf die bereits jetzt vorhandenen Vermittlung interkultureller Kompetenz und politischer Bildung im Rahmen der Polizeiausbildung hin.

Die GdP lehnt einen Rechtsanspruch auf Teilnahme eines Beistandes bei Befragungen von Zeugen ab und ist der Auffassung, dass die bisherigen Regelungen zum Opferschutz ausreichen. Nach wie vor muss es möglich sein, dass eine Vernehmung von Zeugen auch ohne Beistand erfolgen kann, wenn dies zur Sicherung einer unbeeinflussten Zeugenaussage notwendig ist.

Die GdP begrüßt, dass der Einsatz von sog. V-Leuten als unverzichtbar betrachtet wird. Eine verbesserte Koordination des V-Leute-Einsatzes ist auch Sicht der GdP sinnvoll.

  • b) Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam bekämpfen
Die GdP stellt fest, dass im Bereich Kriminalität und Terrorismus, Prävention lediglich Ab-sichtserklärungen unter Finanzierungsvorbehalt vorgenommen werden und im Bereich „Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam bekämpfen“ die Koalitionsver-handlungspartner offenkundig nicht zur Kenntnis nehmen, dass die ausufernde Sparpolitik und der eklatante Personalmangel in den Sicherheitsbehörden behoben werden müssen. Kriminalität verunsichert die Bevölkerung und bringt die Polizei an ihre Belastungsgrenze. Die Koalitionsverhandlungspartner vermeiden eine politische Bewertung der Auswirkungen der zahlreichen Personalkürzungen.

Die GdP begrüßt, dass der Koalitionsvertrag Aussagen zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten sowie anderen Einsatzkräften bei gewalttätigen Übergriffen beinhaltet – allerdings nur als Absichtserklärung in einem Satz. Die GdP erwartet schnellstmögliche konkrete Umsetzungen dazu.

Die GdP unterstützt die zahlreichen Vorhaben der möglicherweise künftigen Regierungspartner, wie z.B. zur Regulierung der Prostitution und zur Bekämpfung des Menschenhandels, Bekämpfung der Sexualstraftaten, der Kinderpornographie, des Stalkings oder der Rockerkriminalität oder des Waffenrechts.

Zugleich bedauert die GdP, dass sich die Verhandlungspartner in nahezu allen Punkten lediglich auf Absichtserklärungen geeinigt haben, ohne konkret festzuschreiben, welche Maßnahmen denn tatsächlich umgesetzt werden sollen

Die GdP begrüßt, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung unter Anwendung der EU-Richtlinie. Dabei sichern die beschriebenen Hürden (nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben) die Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.

Fahrverbote stellen nach Auffassung der GdP eine zusätzliche Sanktionsmöglichkeit bei Straftätern dar. Die GdP unterstützt damit die Absicht von Union und SPD, eine Alternative zum Freiheitsentzug und eine vor allem für junge Menschen als hart empfundene Strafe zu schaffen. Eine Geldstrafe hielten die Unterhändler der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz, wie aus dem der Gewerkschaft vorliegenden Arbeitspapier hervorgeht, für kein "fühlbares Übel".
  • c) Bundespolizei und Schutz unserer Grenzen
Die GdP stellt fest, dass es an Signalen und Impulsen für die Attraktivität des Berufes in der Bundespolizei in Gänze fehlt.


II. Moderner Staat, lebendige Demokratie und Bürgerbeteiligung
  • Öffentlicher Dienst
Die GdP begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis zum Berufsbeamtentum und der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes.

Die GdP stellt jedoch fest, dass die Koalitionspartner keine Aussagen zur Föderalismusreform und deren Folgen für Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht sowie zur Attraktivität des Polizeiberufes treffen. Die GdP fordert, dass die Neuordnung der föderalen Strukturen aus dem Jahr 2006 korrigiert wird. Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht müssen wieder Aufgabe von Bund und Ländern in gemeinsamer Zuständigkeit werden. Nur so können die auf die Haushalte von Bund und Ländern zukommenden Ausgaben für Besoldung und Versorgung, vor dem Hintergrund der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Haushaltslöcher und auch auf das nicht geahnte Ausmaß der Schuldenbremse, zukunftsfähig gestaltet werden.
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