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Keine Strafsteuer für Nachtdienst der Polizei

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die zur möglichen Neuwahl des Bundestages im Herbst antretenden Parteien vor einer Besteuerung der Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit gewarnt.

Am Rande der heute vom DGB vorgestellten "Anforderungen der Gewerkschaften an die Wahlprogramme der Parteien" sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg: "Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten empfinden solche Pläne als Strafsteuer für ihren schweren Dienst zu ungünstigen Zeiten, insbesondere zur Nacht. Die Polizeibeamtinnen- und beamten haben bereits zahlreiche Einkommenseinbußen durch Kürzung des Weihnachtsgeldes und Streichung des Urlaubsgeldes hinnehmen müssen. Durch eine solche geplante Besteuerung würden jedem einzelnen bis zu 50 Euro im Monat zusätzlich aus der Tasche gezogen."

Auch eine geplante Abschaffung der Pendlerpauschale stößt auf den Widerstand der GdP. Freiberg: "Insbesondere die jungen Kolleginnen und Kollegen mit niedrigen Einkommen würde das unverhältnismäßig hart treffen. Gerade sie werden hauptsächlich in den Ballungsräumen eingesetzt. Dort sind die Mieten für sie nicht bezahlbar, so dass sie weite Wege in Kauf nehmen müssen, um mit ihrem Einkommen auskommen zu können. Eine Steuerreform zugunsten der Besserverdienenden auf dem Rücken von schichtdienstleistenden Polizistinnen und Polizisten lehnen wir ab."

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