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GdP zum Urteil über die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung im niedersächsischen Sicherheitsgesetz

Witthaut: Vertrauensverlust für die Polizei abgewendet

Berlin.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur im niedersächsischen Polizeigesetz bislang möglichen präventive Telekommunikationsüberwachung schaffe Rechtsklarheit und wende langfristig einen Vertrauensverlust für die Ermittlungsarbeit der Polizei ab, sagte Bernhard Witthaut, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am heutigen Mittwoch in Hannover.

Witthaut: „Die bloße Annahme, jemand könne eine Straftat begehen wollen, darf für die Polizei als Rechtsgrundlage nicht ausreichen, um das Fernmeldegeheimnis auszuhebeln. Die geringe Zahl der bisher tatsächlich angeordneten präventiven Überwachungen in Niedersachsen spricht auf der anderen Seite aber für einen sehr verantwortungsvollen Umgang der Polizei mit diesem sensiblen Instrument.“

Die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung könne zu einer verbesserten Gefahrenabwehr beitragen. Der Gesetzgeber sei nun unmissverständlich aufgefordert worden, die präventive Telekommunikationsüberwachung klar und rechtlich einwandfrei zu regeln. Nachrichtendienstliche Befugnisse und polizeiliche müssten deutlich voneinander unterscheidbar sein.

Bernhard Witthaut, der auch dem GdP-Landesbezirk Niedersachsen vorsitzt, forderte den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann auf, auch für die Polizei rechtsstaatliche Voraussetzungen zu schaffen, die der Arbeit der Polizei und ihrem Ansehen in unserer Gesellschaft nützlich sind.

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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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