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GdP: Terroranschlag ist kein Verteidigungsfall

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Forderung des Bundesverteidigungsministers scharf zurückgewiesen, im Falle eines Terroranschlags den so genannten „Verteidigungsfall“ ausrufen zu lassen.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Mit einer solchen Forderung vergreift sich der Verteidigungsminister in den Dimensionen. Wenn das Bundesverfassungsgericht eindeutig verboten hat, von Terroristen gekaperte Passagiermaschinen abschießen zu lassen, so lange Unschuldige gefährdet werden könnten, kann diese Lücke im Gesetz nicht mit einer Art Kriegsrecht gefüllt werden, mit dem wesentliche Bürgerrechte eingeschränkt werden können.“

Zwar könne in Deutschland der Verteidigungsfall ausgerufen werden, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. Freiberg: „Allerdings sind damit nicht Attentate oder Sabotageakte gemeint, sondern ein Angriff auf das gesamte Bundesgebiet, der das Land in seinem Bestand gefährdet.“

Freiberg: „Die Diskussion um den so genannten Verteidigungsfall ist unsinnig und unpassend. Wer die Bundeswehr mit immer größeren verbalen Geschützen zu einem Einsatz im Innern herbeizwingen will, richtet mehr Schaden an, als es der inneren Sicherheit nutzt. Die Bundeswehr steht uns im Rahmen der Amtshilfe und bei Katastrophenfällen jetzt schon ausreichend zur Seite. Mehr lässt das Grundgesetz nicht zu.“

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