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GdP zu Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze:

Konsequenz aus Gefährdungslage und neuen Entwicklungen gezogen

Berlin.

Die von der Regierungskoalition geplante Verlängerung und inhaltliche Ausweitung der Befugnisse zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die logische Konsequenz aus der nach wie vor bestehenden hohen Gefährdungslage und Erkenntnissen über neuere Entwicklungen im islamistischen Terrorismus.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Die bestehenden Auskunftsbefugnisse auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland einzusetzen, ergibt sich unter anderem aus der wachsenden Gefahr des Homegrown-Terrorism, also im Land aufgewachsener und scheinbar integrierter Personen, die sich gewaltbereit dem islamistischen Terrorismus zuwenden. Auch weitere Handhabungen der Sicher-heitsbehörden gegen rechtsextremistische Organisationen sind angesichts der Entwicklung im Land notwendig.“

Der GdP-Vorsitzende hob hervor, dass die vorgeschriebene Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze nach bestimmten Fristen eine gute Kontrolle sei. Freiberg: „Die Evaluierungsergebnisse haben in parteiübergreifender Übereinstimmung den Sicherheitsbehörden einen verantwortungsvollen Umgang mit den Befugnissen attestiert.“ Daher bezeichnete Freiberg die Kritik von Bündnis 90/ Die Grünen an dem geplanten Entwurf des Ergänzungsgesetzes als unverständlich: „Die bisherige Handhabung der Anti-Terror-Gesetze durch die Sicherheitsbehörden bieten keinen Anlass zu Misstrauen.“

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