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Umgang mit Sexualstraftätern muss auf den Prüfstand

Berlin.

Eine intensive Überprüfung aller in Zusammenhang mit Sexualdelikten bestehenden Regelungen und Gesetzen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Am Rande einer Klausurtagung seiner Organisation in Dresden sagte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg: „Der traurige Fall des vor einer Woche getöteten neunjährigen Mitja zeigt exemplarisch, wie notwendig eine grundsätzliche Überprüfung aller Aspekte des Umgangs mit Sexualdelikten und Sexualstraftätern ist.“

Freiberg regte an, ein Qualitätssicherungssystem für die Begutachtung und Überwachung von Sexualstraftätern aufzubauen. Gleichzeitig müssten alle beteiligten Behörden einen gesicherten Datenaustausch über Sexualtäter pflegen.

Es sei schon viel getan worden, so betonte Freiberg, um die Bevölkerung vor Sexualstraftätern zu schützen. Freiberg: „Absoluten Schutz gibt es aber bedauerlicherweise nicht. Die tragischen Vorfälle der Vergangenheit haben gezeigt, dass über menschliches Verhalten gesicherte Prognosen nur begrenzten Aussagewert haben.“

Bereits von der ersten Straftat an, so der GdP-Vorsitzende, müsse es allerdings für alle zuständigen Behörden möglich sein, die Lebensumstände eines Täters nachverfolgen zu können. Zu verspätetem Datenaustausch oder zu Irritationen über bereits ergangene Verurteilungen dürfe es nicht kommen.

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