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Kein Einfallstor für den Einsatz der Bundeswehr im Innern

Berlin.

Der Einsatz der Bundeswehr im Innern, auf den sich die Große Koalition geeinigt hat, darf nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nur in sehr engen Grenzen und bei Angriffen aus der Luft und von der See erlaubt sein. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Es kommt jetzt darauf an, im weiteren parlamentarischen Verfahren sehr genau die Formulierungen zu prüfen, auf die sich die Koalitionäre geeinigt haben.“

Es müsse sichergestellt werden, dass mit einer notwendigen Verfassungsänderung die Tür zu weiter gehenden Befugnissen der Bundeswehr nicht aufgestoßen werde. Keinesfalls dürfe der Bundeswehr Polizeiaufgaben im Innern übertragen werden, wie zum Beispiel der Einsatz bei Demonstrationen.

In der Terrorbekämpfung habe die Polizei, so Freiberg, wesentlich andere Sorgen. Freiberg: „Die vorliegenden internen Berichte über die großen alltäglichen Schwierigkeiten der Polizei, die Bevölkerung vor geplanten Anschlägen zu schüt-zen, wie sie die Ermittlungen um die „Sauerland-Bomber“ zu Tage gefördert haben, signalisieren größeren Handlungsbedarf bei der personellen und materiellen Ausstattung der Polizei.“

Auch bei der Luftsicherheit, so die GdP, gäbe es dringen Bedürfnisse, wie zum Beispiel die Verhinderung von Sicherheitslücken bei den Fluggastkontrollen und die Verbesserung der personellen Situation der flugbegleitenden Sky Marshals.“
 
 
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