Mit aller Härte gegen skrupellose Finanzjongleure vorgehen
Es müsse zivil- und strafrechtlich mit aller Härte gegen jeden vorgegangen werden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Lasten seines Unternehmens, seiner Kunden und der ihm anvertrauten Vermögenswerte gehandelt hat.
Freiberg: „Der Allgemeinheit darf der Schaden, der durch diese skrupellosen Finanzjongleure herbeigeführt wurde, nicht ausschließlich aufgebürdet werden.“
Nun müsse, so Freiberg, mit dringend gebotener Konsequenz dem offensichtlichen Eindruck entgegengetreten werden, dass der Schaden, den man angerichtet hat, nur groß genug sein muss, damit man ihn nicht mehr zu verantworten habe. Endergebnis des Umgangs mit den Verantwortlichen der Finanzkrise dürfe nicht sein: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Freiberg: „Fehlt jetzt die erforderliche Entschlossenheit, führt dies unweigerlich zu verheerenden Folgen für das Vertrauensverhältnis zwischen Politikern und Bevölkerung.
Freiberg: „Der Allgemeinheit darf der Schaden, der durch diese skrupellosen Finanzjongleure herbeigeführt wurde, nicht ausschließlich aufgebürdet werden.“
Nun müsse, so Freiberg, mit dringend gebotener Konsequenz dem offensichtlichen Eindruck entgegengetreten werden, dass der Schaden, den man angerichtet hat, nur groß genug sein muss, damit man ihn nicht mehr zu verantworten habe. Endergebnis des Umgangs mit den Verantwortlichen der Finanzkrise dürfe nicht sein: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Freiberg: „Fehlt jetzt die erforderliche Entschlossenheit, führt dies unweigerlich zu verheerenden Folgen für das Vertrauensverhältnis zwischen Politikern und Bevölkerung.
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Foto: Gerd Altmann - pixelio - Collage: GdP