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Forderungen der GdP zum Maritimen Küstenschutz

GdP formuliert soziale und taktische Eckpunkte

Hilden.

Die schrecklichen Ereignisse des 11. September 2001 haben weltweit ein Überdenken der kompletten staatlichen Sicherheitsarchitektur bewirkt. Davon war auch der maritime Bereich nicht ausgenommen. Die Konsequenzen aus diesem Prozeß führten auch im Bereich des maritimen Küstenschutzes zu neuen Entwicklungen. Für die GdP galt und gilt es, diese Veränderungen so mit zu gestalten, dass sowohl die polizeilichen Ziele erreicht werden, aber auch die sozialen Belange der Polizeibeschäftigten Berücksichtigung finden.

Aufgrund einer Anregung der GdP Küsten-Landesbezirke im Jahr 2004 reifte die Überzeugung, dass es Sinn macht, eine einheitliche Meinung innerhalb der GdP zum Thema "Maritimer Küstenschutz" herbeizuführen.

Auslöser dieses Voschlages war die im politischen Raum zum Teil kontrovers geführte Diskussion um die Einführung einer Küstenwache "aus einem Guss".
Anlass hierzu bildete die Gefahr terroristischer Anschläge auf oder mittels Seeschiffen im Küstenbereich. Die Internationale Maritime Organisation der Vereinten Nationen (IMO) führte deshalb umfangreiche neue präventive Rechtsregelungen in das internationale Seerecht, konkret in das Internationale Abkommen zum Schutz des Lebens auf See (SOLAS, Kapitel XI-2) ein. Die dazugehörende Umsetzungsvorschrift folgte auf den Fuß. Der so genannte ISPS-Code (International Ship and Port Facilities Security Code) führte allerdings zu einer weiteren Aufgabenzuweisung in der Polizei.

In der politischen Diskussion fand die Mehrbelastung, einerseits im Verbund Küstenwache, bestehend aus Bundespolizei, Zoll, Fischereiaufsicht und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie andererseits in den Wasserschutzpolizeien der Länder die Kritik derer, die der Auffassung waren, dass die bestehenden Organisationsstrukturen einer effizienten präventiven Verbrechensbekämpfung entgegen stünden.

Die GdP führte noch im September 2004 mit ihren Küsten-Landesbezirken sowie dem Bezirk Bundespolizei einen Workshop zur Vorbereitung eines gemeinsamen Positionspapiers durch.

Ein aus diesen Erkenntnissen heraus erstelltes Positionspapier wurde nach mehreren Abstimmungsrunden schließlich am 20. April vom Geschäftsführenden Bundesvorstand und nur zwei Wochen später, nämlich am 4. Mai 2006, von der großen Runde des GdP-Bundesvorstandes beschlossen.
Mit dem Positionspapier haben nun die politischen Vertreter der GdP ein Werkszeug an der Hand, mit dem Sie an der Gestaltung der Maritimen Sicherheit an unseren Küsten konstruktiv mitarbeiten können - in polizeilichen wie in sozialen Fragestellungen.

Das Positionspapier zum Maritimen Küstenschutz kann hier heruntergeladen werden.
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