8. Juli 2014 Wissenswertes aus dem Tarifbereich Tarifinfo 03/2014 München. Auch Teilzeitbeschäftigten steht die Zahlung der Funktionszulage zu. Mit Hilfe des GdP-Rechtsschutzes hatte ein GdP-Mitglied mit ihrer Klage vor Gericht Erfolg. Hier gehts zur Tarifinfo mit den Einzelheiten